Sie befinden sich hier:
Startseite Green City

Rückrufservice

Green City

Green City AG meldet Insolvenz an

Die Green City AG ist insolvent. Nachdem Gespräche mit Investoren gescheitert sind, hat das Unternehmen am 24. Januar 2022 Insolvenzantrag am Amtsgericht München gestellt. Die Insolvenz kann auf weitere Konzerngesellschaften ausstrahlen, die sich in der finanziellen Krise befinden. Anleger der Green City AG müssen finanzielle Verluste befürchten.

Schon in den 1990-er Jahren gründete sich der Green City e.V. in München und machte sich für Umwelt- und Klimaschutz stark. Der Verein wuchs und 2005 wurde zur Projektierung die Tochtergesellschaft Green City Energy GmbH gegründet und damit der Grundstein für die Green City AG gelegt. Mehrheitsaktionär ist der eingetragene Verein.

 Zum Kernfeld der AG gehört vor allem die Entwicklung von Solar- und Windkraftwerken. Anleger konnten sich auf verschiedene Weise an den Projekten beteiligen. Neben Aktien wurden auch diverse Anleihen emittiert.

Die Green City AG wurde im Jahr 2005 gegründet, Mehrheitsaktionär ist der Münchner Verein Green City e.V.. Das Unternehmen sammelte bislang rund 250 Mio. Euro bei Anleger-Kapital ein. Aktuell gab es Überlegungen, dem Unternehmen eine neue Struktur zu geben, der Versuch, einen potenten Investor zu finden, misslang.

Insolvenzantrag gestellt

Nun ist die Green City AG insolvent. Das trifft die Anleger und den e.V. hart. Die finanzielle Schieflage wurde Ende 2021 bekannt. Am 17.12.2021 teilte die Green City AG mit, dass sie im Geschäftsjahr 2021 mehr als die Hälfte ihrer Grundkapitals verloren hat. Nach notwendigen Wertberichtigungen seien auch für 2020 Verluste zu erwarten. Die Gründe für die wirtschaftliche Schieflage seien vielschichtig, u.a. sei es bei zahlreichen Solar- und Windkraftprojekten zu Verzögerungen gekommen.

Ein Restrukturierungskonzept sollte die Wende bringen. Doch dazu ist es nicht mehr gekommen. Wie die Green City AG am 24. Januar 2022 mitteilte, konnten die bereits weit fortgeschrittenen Gespräche mit Investoren nicht abgeschlossen werden. Wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung habe die Green City AG Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren gestellt. Ebenfalls sei für die Konzerngesellschaft GCE Kraftwerkspark I GmbH Insolvenzantrag gestellt worden.

Am 15. Februar 2022 haben auch die Green City Gesellschaften Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG und Green City Solarimpuls I GmbH & Co. am Amtsgericht München gestellt. Von der Insolvenz sind auch die Anleihe-Anleger betroffen. Insgesamt haben die Gesellschaften Schuldverschreibungen im Wert von rund 115 Millionen Euro emittiert, die nun im Feuer stehen.

Kontaktieren Sie uns unter: 0800 000 1961

Green City Gesellschaften in der Krise

Neben Aktien hat die Green City Gruppe zur Finanzierung des Unternehmens verschiedene Genussrechte und Anleihen emittiert. Das sind:

  • Green City Jubiläumsanleihe / Tranche B
  • Green City Anleihe II
  • Green City Anleihe 2022

Darüber hinaus hat die Unternehmensgruppe zur Finanzierung von Windpark- und Solaranlagen verschiedene Anleihen begeben. Dazu zählen die börsennotierten Anleihen

  • Green City Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG
  • Green City Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG
  • Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG

Die drei Gesellschaften haben wegen drohender Zahlungsunfähigkeit am 15. Februar 2022 Insolvenzantrag gestellt.

 

Sie hatten im Dezember 2021 mitgeteilt, dass sie möglicherweise drohend zahlungsunfähig sind und die Zinszahlungen sowie Rückzahlungen der Schuldverschreibungen nicht gewährleistet sind. Die Green City Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG konnte immerhin die für den 30.12.2021 fälligen Zinszahlungen noch rechtzeitig anweisen.

Nach der Insolvenz der AG hat die Lage der Gesellschaften noch verschärft uns es folgten die Insolvenzanträge. Konkret betroffen sind die Anleihen

  • Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG: Tranchen A II (ISIN DE000A161MQ1) und B (ISIN DE000A161MR9 und ISIN DE000A14KH45) sowie die Namensschuldverschreibungen der Tranchen
  • Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG: Tranchen A (ISIN DE000A2AALN4), B (ISIN DE000A2AALP9) und C (ISIN DE000A2G8V82)
  • Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG (ISIN DE000A2GSTH8)

Die Schuldverschreibungen haben ein Gesamtvolumen von rund 115 Millionen Euro. Anleger müssen nach der Insolvenz befürchten, dass Zinszahlungen und Rückzahlungen ausbleiben.

Weitere Green City Gesellschaften sind in der Krise.
Schreiben Sie uns eine Nachricht: zum Kontaktformular

Kontaktformular

Mit dem Versand dieses Formulars beauftragen Sie uns, eine unverbindliche Anfrage zu Ihrem beschriebenen Fall einzuholen und an Sie weiterzuleiten. Ihnen entstehen keine Kosten. Unter Umständen - und wenn eine Telefonnummer angegeben ist - wird sich der für Sie zuständige Experte direkt bei Ihnen melden.

Aktuelles zum Thema „Green City“.

Unsere Experten veröffentlichen regelmäßig zum Thema „Green City“. Bitte nehmen Sie bei Fragen zum Artikel direkt Kontakt auf oder nutzen Sie das Kontaktformular auf dieser Seite.

Green City Energy Kraftwerkspark II und III - Forderungsausfall schmälert Insolvenzmasse

14.04.2022 | Kanzlei Brüllmann

Im Zuge der Pleite der Green City AG meldeten auch die Gesellschaften Green City Energy Kraftwerkspark II und III Insolvenz an. Sollten die Anleger auf eine hohe Insolvenzquote gehofft haben, werden ihre Erwartungen wohl enttäuscht. In Ad-hoc-Meldungen gaben beide Gesellschaften nun bekannt, dass Forderungen von 14 bzw. 13 Millionen Euro nicht in voller Höhe werthaltig sind.

Green City Energy Kraftwerkspark II und III - Forderungen in Millionenhöhe fallen aus

13.04.2022 | Kanzlei Dr. Ingo Gasser

Schlechte Nachrichten für die Anleger der Gesellschaften Green City Energy Kraftwerkspark II und III. Die Gesellschaften gaben bekannt, dass Forderungen in Millionenhöhe ausfallen werden. Das wirkt sich wiederum negativ auf die Insolvenzmasse und die Insolvenzquote für die Gläubiger aus.

Die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG hat in einer Ad-hoc-Meldung bekannt gemacht, dass ihre Forderungen in Höhe von ca. 14 Millionen Euro gegenüber anderen Gesellschaften voraussichtlich nicht in voller Höhe werthaltig sind.

Green City Energy Kraftwerkspark II und III im vorläufigen Insolvenzverfahren

08.03.2022 | Kanzlei Brüllmann

Das Amtsgericht München hat die vorläufigen Insolvenzverfahren über die Gesellschaften Green City Energy Kraftwerkspark II und III am 25. Februar 2022 eröffnet (Az.: 1513 IN 381/22 und 1513 IN 382/22). Den Antrag auf Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung hat das Gericht abgelehnt und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ebenso wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die Green City Solarimpuls I eröffnet (Az.: 1513 IN 380/22).

Green City Gruppe - Weitere Insolvenzen

16.02.2022 | Kanzlei Brüllmann

Weitere Gesellschaften der Green City Gruppe haben Insolvenz angemeldet. Konkret geht es um die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, die Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG und die Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG. Die drei Gesellschaften haben am 15. Februar 2022 mitgeteilt, dass sie Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt haben. Die Anleihe-Anleger müssen nach dem Insolvenzanträgen finanzielle Verluste befürchten.

Drei Green City Gesellschaften melden Insolvenz an

16.02.2022 | Kanzlei Dr. Ingo Gasser

Nach der Insolvenz der Green City AG haben auch die Konzerngesellschaften Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG und Green City Solarimpuls I GmbH & Co am 15. Februar 2022 Antrag auf Insolvenz gestellt und Eigenverwaltung beantragt. Durch die Insolvenzen stehen Anlegergelder in Höhe von rund 115 Millionen Euro im Feuer.

Nach Insolvenz der Green City AG drohen Anlegern Verluste

25.01.2022 | Kanzlei Dr. Ingo Gasser

Nachdem die Gespräche mit Investoren gescheitert sind, hat die Green City AG am 24. Januar 2022 beim Amtsgericht München Insolvenzantrag gestellt. Anleger müssen nach der Insolvenz um ihr investiertes Geld fürchten. Mehrere Konzerngesellschaften stecken ohnehin schon in finanziellen Schwierigkeiten, die sich jetzt noch verschärfen könnten. Auch für die Konzerngesellschaft GCE Kraftwerkspark I GmbH wurde Insolvenzantrag gestellt.

 

Green City AG stellt Antrag auf Insolvenz

25.01.2022 | Kanzlei Brüllmann

Die Green City AG ist insolvent. Da die Gespräche über den Einstieg von Investoren nicht zum Erfolg geführt haben, hat die Green City AG am 24. Januar 2022 Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung beim Amtsgericht München gestellt. Darüber hinaus wurde auch für die Konzerngesellschaft GCE Kraftwerkspark I GmbH Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, wie das Unternehmen mitteilte.

 

Green City Energy Kraftwerkspark II in finanzieller Krise

18.01.2022 | Kanzlei Brüllmann

Für Anleger der Green City Energy Kraftwerkspark II gab es zum Jahresende eine gute und eine schlechte Nachricht. Die gute Nachricht war, dass die Gesellschaft, die zum 30.12.2021 fälligen Zinszahlungen aus den Anleihen fristgerecht anweisen konnte. Die schlechte Nachricht ist, dass die Gesellschaft sich weiterhin in einer finanziellen Krise befindet und künftige Zinszahlungen sowie Rückzahlungen der Schuldverschreibungen nicht gesichert sind.

 

Wir helfen weiter

Wir kooperieren mit Rechtsanwälten, die Green City-Anleger gerne zu ihren Möglichkeiten beraten und sie im Insolvenzverfahren oder auch der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen begleiten.

Sie möchten sofort einen Kontakt? 0800 000 1961

Hoffnungen und Chancen

Wenn ein Insolvenzverfahren regulär eröffnet wird, können Gläubiger zumindest einen Teil ihrer finanziellen Verluste über die Insolvenzquote kompensieren. Wie hoch eine Insolvenzquote ausfällt, lässt sich jetzt noch nicht sagen. Sie wird aber kaum ausreichen, um die Forderungen der Anleger vollständig zu erfüllen. Um weitere Verluste abzuwenden können Ansprüche auf Schadenersatz geprüft werden.Natürlich gehören auch die sonstigen Geschäftspartner zu unseren Mandanten, dazu gehören insbesondere die Grundstückseigner der Flächen, auf denen Anlagen der Green City AG stehen.

Green City
Ist die Nachrangklausel wirksam, können Anleger im Insolvenzverfahren leer ausgehen

Nachrang bei Green City Energy Kraftwerkspark II und III

Bei den Schuldverschreibungen  der Green City Energy Kraftwerkspark II und III wurde Nachrang vereinbart. Das kann für die Anleger zum Problem werden, da ihre Forderungen nachrangig behandelt werden. Allerdings wurde der Nachrang oft nicht wirksam vereinbart. Das gilt es zu prüfen. Ist die Nachrangklausel unwirksam, werden die Forderungen der Anleger gleichrangig mit den Forderungen der anderen Gläubiger behandelt.

Kontaktieren Sie uns für ein Telefongespräch: Jetzt Rückruf anfordern