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	<description>Anwalt-Texte zu Lehman Brothers, DG-Fonds, Schrottimmobilien, Beraterhaftung usw.</description>
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		<title>Neues Urteil des OLG Stuttgart macht DG-Fonds-Anlegern Hoffnung</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 19:13:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[DG-Fonds]]></category>

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		<description><![CDATA[Es gibt wieder neue Hoffnung f&#252;r die gebeutelten Anleger der DG-Fonds der DZ Bank AG fr&#252;her DG Bank. Das OLG Stuttgart (Aktenzeichen 9 U 182/09) verurteilte die die S&#252;dwestbank AG zu Schadensersatz, weil sie nicht gen&#252;gend aufgekl&#228;rt hatte. Mit diesem Urteil d&#252;rfen Anleger zuversichtlich sein, den DG-Fond ohne Schaden absto&#223;en zu k&#246;nnen. Die DG-Fonds wurden ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt wieder neue Hoffnung f&#252;r die gebeutelten Anleger der DG-Fonds der DZ Bank AG fr&#252;her DG Bank. Das OLG Stuttgart (Aktenzeichen 9 U 182/09) verurteilte die die S&#252;dwestbank AG zu Schadensersatz, weil sie nicht gen&#252;gend aufgekl&#228;rt hatte. Mit diesem Urteil d&#252;rfen Anleger zuversichtlich sein, den DG-Fond ohne Schaden absto&#223;en zu k&#246;nnen.<span id="more-455"></span></p>
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<p>Die DG-Fonds wurden seit dem 20. Jahrhundert vertrieben, insbesondere durch Volksbanken und Raiffeisenbanken. Viele DG-Fonds (DG-Fonds Nr. 17, 26, 27, 30, 31, 32, 34, 35, 36, 37, 39, 41) befinden sich in finanziellen Schwierigkeiten, weshalb ungewiss ist, ob Anleger der DG-Fonds jemals eine Rendite erhalten.</p>
<p>Das OLG Stuttgart f&#252;hrt aus, dass insbesondere nicht &#252;ber Kick-Backs (R&#252;ckverg&#252;tungen) aufgekl&#228;rt worden sei. Das Urteil erfolgte zugunsten eines DG-Fonds Nr. 36 Anlegers. Nach der hochaktuellen Rechtsprechung des BGH zu Kick-Backs muss &#252;ber R&#252;ckverg&#252;tungen aufgekl&#228;rt werden. Andernfalls macht sich eine Bank schadensersatzpflichtig. Auch &#252;ber Provisionen muss bei einer bestimmten H&#246;he aufgekl&#228;rt werden. Der Anleger kann nun sein gesamtes eingesetztes Kapital zur&#252;ck erhalten und wird von den Zahlungen an den DG-Fonds freigestellt.</p>
<p>Weitere Klagen gegen die Banken sind in Vorbereitung, teilt Rechtsanwalt Ralph Sauer von der Dr. Stoll &#038; Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mit. Es bestehen gute Aussichten, unbeschadet aus der Anlage heraus zu kommen. Es sollte gehandelt werden, da die Anspr&#252;che am Ende eines Jahres zu verj&#228;hren drohen. Dann wird es schwierig unbeschadet die Anlage beenden zu k&#246;nnen.</p>
<p>Verantwortlich:<br />
<strong><a href="http://www.dr-stoll-kollegen.de" title=Anlegerschutz Stuttgart>Kanzlei Dr. Stoll &#038; Kollegen</a></strong><br />
Einsteinallee 1<br />
77933 Lahr<br />
Telefon: 07821 / 92 37 68 &#8211; 0<br />
Fax: 07821 / 92 37 68 &#8211; 889<br />
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Akzenta AG: Finanzberater muss EUR 50.000,- an Anleger zahlen!</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 06:12:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Akzenta AG]]></category>
		<category><![CDATA[Akzehnta]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach einer Entscheidung des Landgerichts Aschaffenburg muss ein Finanzberater, der Umsatzbeteiligungen der Akzenta AG vermittelt hat, Schadensersatz in H&#246;he von rund EUR 48.000,-an eine Rentnerin leisten. Au&#223;erdem sind Zinsen und vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Die Klage wurde von Rechtsanwalt Dr. J&#252;rgen Klass aus M&#252;nchen erstellt und bei Gericht eingereicht. Der Einzelrichter folgte der Argumentation der ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einer Entscheidung des Landgerichts Aschaffenburg muss ein Finanzberater, der Umsatzbeteiligungen der Akzenta AG vermittelt hat, Schadensersatz in H&#246;he von rund EUR 48.000,-an eine Rentnerin leisten. Au&#223;erdem sind Zinsen und vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Die Klage wurde von Rechtsanwalt Dr. J&#252;rgen Klass aus M&#252;nchen erstellt und bei Gericht eingereicht.<span id="more-451"></span></p>
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<p> Der Einzelrichter folgte der Argumentation der Kl&#228;gerin und begr&#252;ndete die Verurteilung damit, dass der Vermittler aufgrund eines zwischen den Parteien stillschweigend abgeschlossenen Auskunftsvertrages zu richtiger und vollst&#228;ndiger Information &#252;ber das zu vermittelnde Kapitalanlagenprodukt verpflichtet war. Die Akzenta-Umsatzbeteiligung h&#228;tte nicht empfohlen werden d&#252;rfen, da sie weder mit Sicherheitsdenken vereinbar noch zur Altersvorsorge der 68j&#228;hrigen Anlegerin geeignet ist. Auf negative Berichte in der Wirtschaftspresse h&#228;tte der Vermittler zudem hinweisen m&#252;ssen. </p>
<p>Das Gericht f&#252;hrt aus: “Unabh&#228;ngig davon, dass f&#252;r das in Rede stehende Finanzanlageprodukt bereits kein geregelter Markt im Sinne einer &#246;ffentlichen/ amtlichen B&#246;rse zur Verf&#252;gung steht, um ggfs. in einem Notfall das Finanzanlageprodukt wieder ohne Schwierigkeiten ver&#228;u&#223;ern zu k&#246;nnen, w&#252;rden Aussch&#252;ttungen auf reiner Umsatzbasis – ohne Generierung jeglicher Gewinne – schon aus denklogischen Gr&#252;nden &#252;ber kurz oder lang zur Aufzehrung einer jeglichen Verm&#246;genssubstanz und damit in Richtung Insolvenz f&#252;hren. </p>
<p>Dar&#252;ber hinaus w&#228;re der Beklagte als professioneller Kapitalanlagevermittler gehalten gewesen, zumindest ansatzweise Publikationen der einschl&#228;gigen Finanzpresse zu studieren und sich hieraus ergebende Ungereimtheiten bezogen auf das streitgegenst&#228;ndliche Kapitalanlagenprodukt (Fa. Akzenta AG) der kl&#228;gerischen Familie im Rahmen der Vertragsverhandlungen zu offenbaren.“<br />
Die Gerichtsentscheidung, die noch nicht rechtskr&#228;ftig ist, datiert vom 20.08.2010 und tr&#228;gt das Aktenzeichen 32 O 568/09.</p>
<p>Dr. J&#252;rgen Klass II<br />
Rechtsanwalt und Fachanwalt f&#252;r Bank- und Kapitalmarktrecht<br />
&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;<br />
Kanzlei Dr. Kl&#252;ver &#038; Kollegen<br />
Rechtsanw&#228;lte<br />
Schwanthalerstra&#223;e 9-11<br />
80336 M&#252;nchen<br />
Telefon: 089-5454793/ Telefax: 089-545479426</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Aus f&#252;r insolvente NOA-Bank</title>
		<link>http://www.anlegerschutz.tv/2010/08/aus-fuer-insolvente-noa-bank/</link>
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		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 20:01:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Finanzaufsicht BaFin hat das Insolvenzverfahrens gegen die alternative Noa Bank er&#246;ffnet. Kunden k&#246;nnen jetzt mit bis zu 50 000 Euro je Anleger entsch&#228;digt werden. Die Bafin erm&#246;glicht dadurch die Abwicklung &#252;ber die Entsch&#228;digungseinrichtung deutscher Banken. Die Gesch&#228;ftsleitung des Geldinstituts hatte die &#220;berschuldung der Aufsichtsbeh&#246;rde selbst angezeigt und ist nicht in der Lage, alle Einlagen ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Finanzaufsicht BaFin hat das Insolvenzverfahrens gegen die alternative Noa Bank er&#246;ffnet. Kunden k&#246;nnen jetzt mit bis zu 50 000 Euro je Anleger entsch&#228;digt werden. Die Bafin erm&#246;glicht dadurch die Abwicklung &#252;ber die Entsch&#228;digungseinrichtung deutscher Banken.<span id="more-447"></span></p>
<p><!--adsense--></p>
<p>Die Gesch&#228;ftsleitung des Geldinstituts hatte die &#220;berschuldung der Aufsichtsbeh&#246;rde selbst angezeigt und ist nicht in der Lage, alle Einlagen auszuzahlen. Das Amtsgericht D&#252;sseldorf hat bereits einen vorl&#228;ufigen Insolvenzverwalter bestellt, der nun Anleger wegen Entsch&#228;digung kontaktieren wird.</p>
<p>Die Noa Bank hatte mit hohen Zinsen auf Tagesgeld von bis zu 2,2 Prozent nach fr&#252;heren Angaben bis zu 300 Millionen Euro an Einlagen bei den Kunden eingesammelt, doch bereits im Juni hatte die BaFin der Bank die Annahme weiterer Kundengelder verboten. Geplant war, mit Mitteln der Bank ethische und &#246;kologische Projekte zu unterst&#252;tzen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Morgan Stanley P2 Value: Anlegern droht Verj&#228;hrung ihrer Anspr&#252;che</title>
		<link>http://www.anlegerschutz.tv/2010/08/morgan-stanley-p2-value-anlegern-droht-verjaehrung-ihrer-ansprueche/</link>
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		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 12:36:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>

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		<description><![CDATA[„Viele Anleger wissen nicht“, sagt Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanw&#228;lte Partnerschaft (hrp), „dass es sich auch beim Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds um Wertpapiergesch&#228;fte handelt und diese unter die Verj&#228;hrungsvorschrift des Paragraphen 37 a Wertpapierhandelsgesetz alter Fassung fallen.“ Das bedeutet, dass alle Anleger, die ihre Anteile am Morgan Stanley P2 Value im September ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>„Viele Anleger wissen nicht“, sagt Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanw&#228;lte Partnerschaft (hrp), „dass es sich auch beim Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds um Wertpapiergesch&#228;fte handelt und diese unter die Verj&#228;hrungsvorschrift des Paragraphen 37 a Wertpapierhandelsgesetz alter Fassung fallen.“ Das bedeutet, dass alle Anleger, die ihre Anteile am Morgan Stanley P2 Value im September 2007 erworben hatten, sofort handeln m&#252;ssen, sonst verj&#228;hren ihre Anspr&#252;che. <span id="more-445"></span></p>
<p><!&#246;--adsense--></p>
<p>Der Handel von Anteilen am P2 Value ist seit knapp zwei Jahren ausgesetzt. Die Frist l&#228;uft am 30. Oktober.2010 aus. Es sei zu bef&#252;rchten, meint Hahn, dass der Handel auch nach diesem Datum nicht wieder aufgenommen wird und der Fonds abgewickelt werden muss. Die Anleger des „P2 Value“ haben mittlerweile drei Abwertungen ihrer Anteile in H&#246;he von insgesamt etwa 35 % des Buchwertes hinnehmen m&#252;ssen. Am Zweitmarkt k&#246;nnen sie ihre Anteile zurzeit noch zu 21,50 € pro Anteil verkaufen und realisieren damit einen Verlust von mehr als 50 % ihrer Einlagesumme. Hahn Rechtsanw&#228;lte Partnerschaft (hrp) vertritt zahlreiche Anleger dieses Fonds. Die Kanzlei sieht gute Erfolgsaussichten f&#252;r die Inanspruchnahme der anlageberatenden Bank bei Falschberatung sowie wegen unrichtiger Prospektangaben der Kapitalanlagegesellschaft, der Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH, nach Paragraph 127 Investmentgesetz. </p>
<p>Hrp hat bereits Anfang 2010 beim Landgericht Berlin eine Pilotklage gegen die Commerzbank AG wegen des Vorwurfs der Falschberatung bei der Vermittlung von Anteilen am „P2 Value“ eingereicht. Die m&#252;ndliche Verhandlung findet heute statt.  Daneben sieht hrp aber auch Chancen f&#252;r die Inanspruchnahme von Morgan Stanley Real Estate als Prospektherausgeberin. In diesem Fall strebt hrp f&#252;r seine Mandanten eine au&#223;ergerichtliche Regelung an. „Es ist wichtig“, so Hahn weiter, „dass sich m&#246;glichst viele Anleger des P2 Value zusammenschlie&#223;en.“ Allen Anlegern empfiehlt der Fachanwalt, dass  diese pr&#252;fen sollten, wann genau sie Ihre Anteile am P2 Value gekauft haben. Ab diesem Datum beginne die Verj&#228;hrung zu laufen. Denn sp&#228;testens nach genau drei Jahren k&#246;nnten Anspr&#252;che nicht mehr durchgesetzt werden, es sei denn, es sei von einer vors&#228;tzlichen Falschberatung auszugehen oder es habe durch eine sp&#228;tere Nachfrage des Kunden eine Nachberatung stattgefunden. </p>
<p>Zum Kanzleiprofil:<br />
Hahn Rechtsanw&#228;lte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch f&#252;r Wirtschaftskanzleien 2009/2010, eine Spitzenposition bei den bundesweit t&#228;tigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigr&#252;nder, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschlie&#223;lich im Bank- und Kapitalmarktrecht t&#228;tig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanw&#228;lte f&#252;r Bank- und Kapitalmarktrecht und geh&#246;ren laut JUVE-Handbuch zu den „h&#228;ufig empfohlenen“ Anw&#228;lten. Hahn Rechtsanw&#228;lte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und seit dem 01.07.2010 in Stuttgart vertritt ausschlie&#223;lich gesch&#228;digte Kapitalanleger. </p>
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		</item>
		<item>
		<title>Hahn Rechtsanw&#228;lte erstreiten weiteres Urteil gegen DZ Bank AG und beratende Bank beim DG-Fonds 35</title>
		<link>http://www.anlegerschutz.tv/2010/08/hahn-rechtsanwaelte-erstreiten-weiteres-urteil-gegen-dz-bank-ag-und-beratende-bank-beim-dg-fonds-35/</link>
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		<pubDate>Mon, 09 Aug 2010 09:02:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[DG-Fonds]]></category>

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		<description><![CDATA[Bremen, 06.08.2010. Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. bereits im vergangenen Jahr die DZ Bank AG wegen Prospektfehler beim DG-Fonds 35 zu Schadensersatz verurteilt hatte, best&#228;tigte nun auch das Landgericht Frankfurt a.M. in einem weiteren Urteil, dass der Prospekt fehlerhaft ist und daher die DZ Bank AG und die beratende Bank auf Schadensersatz haften. Das ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bremen, 06.08.2010. Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. bereits im vergangenen Jahr die DZ Bank AG wegen Prospektfehler beim DG-Fonds 35 zu Schadensersatz verurteilt hatte, best&#228;tigte nun auch das Landgericht Frankfurt a.M. in einem weiteren Urteil, dass der Prospekt fehlerhaft ist und daher die DZ Bank AG und die beratende Bank auf Schadensersatz haften. <span id="more-442"></span></p>
<p><!--adsense--></p>
<p>Das Landgericht best&#228;tigte mit Urteil vom 20. Juli 2010  (- 2-21 O 258/09 -) in dem von Hahn Rechtsanw&#228;lte gef&#252;hrten Klageverfahren,  dass der Prospekt bezogen auf die Darstellung der Mietgarantieb&#252;rgschaft fehlerhaft ist. Diese hatte tats&#228;chlich nicht nur die Anspr&#252;che aufgrund der Mietgarantie abgesichert, sondern auch andere Forderungen. Dies f&#252;hrte zu einer Schm&#228;lerung des Umfangs der B&#252;rgschaft, auf die in dem Prospekt nicht hingewiesen wurde. </p>
<p>Das Landgericht Frankfurt a.M. bejahte daher zum einen eine Haftung der DZ Bank AG aus Prospekthaftung im weiteren Sinne. Das Gericht verurteilte zudem auch die beklagte Bank, die Bad Walseer Bank eG, die den Kl&#228;ger seinerzeit beraten hatte. Der Anlageberater hatte den Prospektfehler nicht berichtigt, wozu er nach Auffassung des Gerichts verpflichtet gewesen w&#228;re.</p>
<p>„Das Urteil ist richtungsweisend, insbesondere was die Frage der Berichtigungspflichten der beratenden Bank angeht“, kommentiert Fachanw&#228;ltin Dr. Petra Brockmann von hrp. Dieser Gesichtspunkt wurde erstmalig bei den DG-Fonds  &#8211; soweit bekannt &#8211; zur Haftungsbegr&#252;ndung der Beraterbank herangezogen. Berater haben nach st&#228;ndiger h&#246;chstrichterlicher Rechtsprechung bezogen auf das Anlagekonzept eine umfassende Pr&#252;fungspflicht. Werden dabei Schl&#252;ssigkeitsm&#228;ngel oder Prospektfehler festgestellt, sind diese gegen&#252;ber dem Anleger offen zu legen bzw. die Prospektangaben zu berichtigen.</p>
<p>Zum Kanzleiprofil:<br />
Hahn Rechtsanw&#228;lte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch f&#252;r Wirtschaftskanzleien 2009/2010, eine Spitzenposition bei den bundesweit t&#228;tigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigr&#252;nder, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschlie&#223;lich im Bank- und Kapitalmarktrecht t&#228;tig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanw&#228;lte f&#252;r Bank- und Kapitalmarktrecht und geh&#246;ren laut JUVE-Handbuch zu den „h&#228;ufig empfohlenen“ Anw&#228;lten. Hahn Rechtsanw&#228;lte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschlie&#223;lich gesch&#228;digte Kapitalanleger. </p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Bank haftet f&#252;r fehlerhafte Beratung bei Cobold-Anleihen</title>
		<link>http://www.anlegerschutz.tv/2010/08/bank-haftet-fuer-fehlerhafte-beratung-bei-cobold-anleihen/</link>
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		<pubDate>Wed, 04 Aug 2010 13:54:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Cobold-Anleihen]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht M&#252;nchen verurteilte eine Raiffeisenbank mit Urteil vom 28.06.2010, Az.: 19 U 1580/10, zur Zahlung von Schadensersatz, weil sie einen Kunden beim Erwerb von Cobold-Anleihen fehlerhaft beraten hatte. Bei diesen Schuldverschreibungen handelt es sich um strukturierte Anleihen, sog. Credit Linked Notes, mit einem integrierten Kreditderivat, bei dem die Zahlung der Zinsen und auch die ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht M&#252;nchen verurteilte eine Raiffeisenbank mit Urteil vom 28.06.2010, Az.: 19 U 1580/10, zur Zahlung von Schadensersatz, weil sie einen Kunden beim Erwerb von Cobold-Anleihen fehlerhaft beraten hatte. Bei diesen Schuldverschreibungen handelt es sich um strukturierte Anleihen, sog. Credit Linked Notes, mit einem integrierten Kreditderivat, bei dem die Zahlung der Zinsen und auch die R&#252;ckzahlung des Nominalkapitals nicht nur von der Bonit&#228;t der Emittentin abh&#228;ngig ist, sondern auch davon, ob bei anderen Schuldnern ein Kreditereignis eintritt. Emittentin der Anleihe war die DZ Bank. Bei den Referenzunternehmen handelt es sich um amerikanische Investmentbanken, n&#228;mlich Lehman Brothers, Goldman Sachs, JPMorgan Chase, Merill Lynch und Morgan Stanley. Es handelte sich somit um eine Bonit&#228;tswette auf amerikanische Banken. <span id="more-439"></span></p>
<p><!--adsense--></p>
<p>Der Anleger verliert seinen Anspruch auf Zinsen und auf R&#252;ckzahlung des Nominalkapitals bereits dann, wenn bei einem dieser Referenzunternehmen ein Kreditereignis eintritt. Bei einem Kreditereignis handelt es sich um eine Insolvenz, um die Nichtzahlung von Verbindlichkeiten bei F&#228;lligkeit sowie auch eine Schuldenrestruktierung.<br />
Im Vergleich zu einer regul&#228;ren Unternehmensanleihe bestehen somit deutlich erh&#246;hte Risiken, da es nicht nur auf die Bonit&#228;t des Emittenten der Anleihe ankommt, sondern  bereits Zahlungsschwierigkeiten eines der Referenzunternehmen dazu f&#252;hren, dass die Zahlung der Zinsen und die Tilgung der Anleihe ausfallent.<br />
Aufgrund der erh&#246;hten Risiken werden bei derartigen Anlagen auch h&#246;here Renditen geboten. Der Aufschlag f&#252;r ein erh&#246;heres Risiko orientiert sich dabei am Wert von sog. Credit Default Swaps. </p>
<p>Die Besonderheit des Falles, liegt darin, dass sich der Anleger unter Angabe verschiedener Wertpapierkennnummern an die Bank mit der Frage gewandt hatte, ob es sich um „regul&#228;re“ Anleihen der DZ Bank handelte.  Das Kreditinstitut hatte dann vers&#228;umt, den Anleger dar&#252;ber aufzukl&#228;ren, dass es sich bei der Anlage, die er dann erwerben wollte, um eine besondere Art von Anleihe handelt, die eine komplexe, nicht allt&#228;glich Struktur aufweist.  </p>
<p>Nach Ansicht des Gerichts war zwischen dem Kunden und der Bank ein – auf diese Frage begrenzter – Beratungsvertrag zustande gekommen, der nicht erf&#252;llt worden ist. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Durch die Insolvenz von Lehman Brothers war ein Kreditereignis eingetreten und der Anleger hatte den Anspruch auf Zinszahlung und R&#252;ckzahlung des Kapitaleinsatzes verloren und ihm worden daf&#252;r Schuldverschreibungen von Lehman Brothers angedient, die nur noch einen geringen Bruchteil des Kapitaleinsatzes Wert waren. Den Schaden muss nun die Bank &#252;bernehmen. </p>
<p>Das Urteil hat aber auch Bedeutung &#252;ber diesen Fall hinaus, soweit eine Informationspflicht &#252;ber die intransparente und komplexe Struktur der Anleihe bejaht wurde. Im Rahmen eines umfassenden Beratungsvertrag, der &#252;blicherweise zwischen einem Anleger und eine Bank zustande kommt, ist diese somit erst recht verpflichtet, den Anleger &#252;ber die besonderen Hintergr&#252;nde und erh&#246;hten Risiken einer Cobold-Anleihe aufzukl&#228;ren. Sofern dies nicht geschehen ist, macht sich die Bank schadensersatzpflichtig. </p>
<p>M&#252;nchen, den 03.08.2010 </p>
<p>F&#252;r R&#252;ckfragen / Kontakt: </p>
<p>Rechtsanwalt Oliver Busch, Tel. 089/212166-0<br />
E-Mail: info@kanzlei-ebp.de<br />
V. i. S. d. P. </p>
<p>Rechtsanw&#228;lte<br />
Engelhard, Busch &#038; Partner<br />
Widenmayerstra&#223;e 16<br />
80538 M&#252;nchen </p>
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		<item>
		<title>Schadenersatz f&#252;r Anleger wegen fehlerhafter Beratung</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Aug 2010 08:24:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Immobilienfonds]]></category>

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		<description><![CDATA[Beim Offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value reist die Welle der Hiobsbotschaften nicht ab. Der Anteilswert wurde um minus 11% auf jetzt 36,32 € abermals abgewertet. Am 23. Juli 2009 stand er noch bei 53,74 € &#8211; ein Minus von 32%. An sein Geld kommt der Anleger allerdings dennoch nicht. Der Fonds nimmt seit jetzt ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Beim Offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value reist die Welle der Hiobsbotschaften nicht ab. Der Anteilswert wurde um minus 11% auf jetzt 36,32 € abermals abgewertet. Am 23. Juli 2009 stand er noch bei 53,74 € &#8211; ein Minus von 32%. An sein Geld kommt der Anleger allerdings dennoch nicht. Der Fonds nimmt seit jetzt fast 2 Jahren keine Anteile mehr zur&#252;ck. <span id="more-438"></span></p>
<p><!--adsense--></p>
<p>Verschiedene Ansatzpunkte f&#252;r Schadenersatzanspr&#252;che gegen die Berater sieht der Heidelberger Rechtsanwalt Mathias Nittel, der bereits zahlreiche Anleger des Fonds vertritt. „In vielen der mir bekannten F&#228;lle wurde die Beteiligung im Beratungsgespr&#228;ch als sichere Anlage dargestellt. &#220;ber die tats&#228;chlichen Risiken, die jetzt offen zu Tage getreten sind, wurden meine Mandanten nicht informiert.“ </p>
<p>Besonders dramatisch sieht Nittel, Partner der Kanzlei Witt Nittel, Rechtsanw&#228;lte, die Situation jener Anleger, die dringend auf ihr Geld angewiesen sind: „Viele Anleger haben ihre Altersvorsorge in dem Fonds angelegt und wollten daraus ihren Unterhalt bestreiten, sie warten jetzt seit fast 2 Jahren auf ihr Geld.“ Dabei w&#228;re gerade dieser Fonds daf&#252;r gar nicht geeignet gewesen, weil bei Offenen Immobilienfonds die Gefahr der Aussetzung der Anteilsr&#252;cknahme grunds&#228;tzlich gegeben sei.<br />
Hinzu kommt, dass Banken, Sparkassen und sonstige Berater erhebliche Zahlungen daf&#252;r erhalten haben, dass sie den Fonds vermittelt haben. „&#220;ber den daraus resultierenden Interessenkonflikt zwischen einer ausschlie&#223;lich an den Interessen des Anlegers auszurichtenden Beratung und dem eigenen finanziellen Interesse h&#228;tten sie die Anleger aufkl&#228;ren m&#252;ssen.“ Eine Verpflichtung, denen nach der Erfahrung des Fachanwalts f&#252;r Bank- und Kapitalmarktrecht in erschreckender Regelm&#228;&#223;igkeit nicht nachgekommen worden sei.</p>
<p>Verantwortlich:<br />
Witt Nittel, Rechtsanw&#228;lte<br />
Fachanw&#228;lte f&#252;r Bank- und Kapitalmarktrecht</p>
<p>Mathias Nittel, Rechtsanwalt und Fachanwalt f&#252;r Bank- und Kapitalmarktrecht<br />
Adenauerplatz 8, 69115 Heidelberg<br />
Tel.: 06221-43401-14, Fax: 06221-43401-24</p>
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		<title>ACI-Dubai-Fonds: Hahn Rechtsanw&#228;lte bereiten Pilotklage gegen Alternative Capital Invest vor</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Jul 2010 11:52:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[ACI]]></category>

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		<description><![CDATA[Hahn Rechtsanw&#228;lte Partnerschaft (hrp) bereitet eine erste Pilotklage gegen die Alternative Capital Invest GmbH &#038; Co. KG (ACI), die beiden Treuhandkommanditistinnen sowie die Hamburger Finanzkontor GmbH &#038; Co. KG vor und wird die Klage in den n&#228;chsten Tagen beim Landgericht Hamburg einreichen. Dabei macht die Ehefrau des Anlegers die Schadensersatzanspr&#252;che aus abgetretenem Recht geltend. Ein ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hahn Rechtsanw&#228;lte Partnerschaft (hrp) bereitet eine erste Pilotklage gegen die Alternative Capital Invest GmbH &#038; Co. KG (ACI), die beiden Treuhandkommanditistinnen sowie die Hamburger Finanzkontor GmbH &#038; Co. KG vor und wird die Klage in den n&#228;chsten Tagen beim Landgericht Hamburg einreichen. Dabei macht die Ehefrau des Anlegers die Schadensersatzanspr&#252;che aus abgetretenem Recht geltend.<span id="more-436"></span></p>
<p><!--adsense--></p>
<p>Ein Hamburger Kaufmann hatte sich in den Jahren 2005 und 2006 als Privatanleger auf Empfehlung seines Anlageberaters unter anderem an der Alternative Capital Invest GmbH &#038; Co. II bzw. III. Dubai Tower KG beteiligt und ihm ist dadurch ein Schaden von etwa 245.000,00 EUR entstanden. Nach Auffassung von hrp hat sich die ACI schadensersatzpflichtig gemacht. Aufgrund der Angaben der in den Prospekten abgedruckten Gesellschaftsvertr&#228;ge muss der Leser zu dem Ergebnis gelangen, dass die  Fondsgesellschaften die Grundst&#252;cke in eigenem Namen halten. Dies ist in der Praxis jedoch nicht der Fall. Bei der III. Dubai Fonds Tower KG ist die sogenannte „Dubai Branch“, die als unselbst&#228;ndige Niederlassung der Komplement&#228;rin in Dubai eingetragen ist, als Treuh&#228;nderin f&#252;r die Fondsgesellschaft Eigent&#252;merin des Grundst&#252;cks. Das Grundst&#252;ck der II. Dubai Fonds Tower KG wird weiterhin von der Verk&#228;uferin als Eigent&#252;merin gehalten. </p>
<p>Es macht aus Sicht von hrp einen gro&#223;en Unterschied, ob die Fondsgesellschaft oder die Komplement&#228;rin Eigent&#252;merin eines Grundst&#252;cks ist. Hinzu kommt, dass die ACI Branch ohne Genehmigung der Anleger die registrierten K&#228;ufer der II. Dubai Fonds Tower KG auf die III. Dubai Tower KG &#252;bertragen hat. Dies k&#246;nnte den Straftatbestand der Untreue verwirklichen. Mittlerweile hat auch die Staatsanwaltschaft Bielefeld ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der ACI eingeleitet und am 22.06.2010 die B&#252;ror&#228;ume der ACI in G&#252;tersloh durchsucht. In einer Presseerkl&#228;rung vom 24.06.2010 teilt die Staatsanwaltschaft diesbez&#252;glich mit, dass die gewonnenen Erkenntnisse den Verdacht des Kapitalanlagebetruges bisher nicht erh&#228;rten konnten. Eine genaue Auswertung der vorgefundenen Unterlagen bleibe insoweit abzuwarten. </p>
<p>Nach Auffassung von Anlegeranwalt Peter Hahn aus Hamburg wird es h&#246;chste Zeit, dass die Gesellschafter der verschiedenen ACI-Dubai-Fonds sich untereinander austauschen und zivilrechtlich durch einen Fachanwalt die Geltendmachung von Schadensersatzanspr&#252;chen pr&#252;fen lassen. „Insbesondere Anleger mit einer eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung sollten sich von den Verantwortlichen der ACI nicht weiter vertr&#246;sten lassen. Wenn die Anleger weiterhin nichts unternehmen“, so Anwalt Hahn weiter, „droht eine Verj&#228;hrung ihrer Schadensersatzanspr&#252;che“. </p>
<p>Zum Kanzleiprofil:<br />
Hahn Rechtsanw&#228;lte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch f&#252;r Wirtschaftskanzleien 2009/2010, eine Spitzenposition bei den bundesweit t&#228;tigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigr&#252;nder, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschlie&#223;lich im Bank- und Kapitalmarktrecht t&#228;tig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanw&#228;lte f&#252;r Bank- und Kapitalmarktrecht und geh&#246;ren laut JUVE-Handbuch zu den „h&#228;ufig empfohlenen“ Anw&#228;lten. Hahn Rechtsanw&#228;lte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und seit dem 01.07.2010 in Stuttgart vertritt ausschlie&#223;lich gesch&#228;digte Kapitalanleger. </p>
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		</item>
		<item>
		<title>Vom innovativen Finanzinstrument zum Grab f&#252;r Anlegermillionen</title>
		<link>http://www.anlegerschutz.tv/2010/07/vom-innovativen-finanzinstrument-zum-grab-fuer-anlegermillionen/</link>
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		<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 18:36:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mathias Nittel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Hypothekenanleihen]]></category>

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		<description><![CDATA[„Wir fahren sichere 6 % p.a. nach Hause. Und unser Geld bleibt t&#228;glich verf&#252;gbar.“ Mit diesem Slogan warb die Boetzelen AG f&#252;r ihre Hypothekenanleihen. Banken und Sparkassen sprangen auf und vertrieben das „innovatives Finanzinstrument“. Nun steht die Gesellschaft, die nach einem fehlgeschlagenen B&#246;rsengang als Deikon GmbH firmiert kurz vor dem Ruin. Den rund 4.500 Anlegern ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>„Wir fahren sichere 6 % p.a. nach Hause. Und unser Geld bleibt t&#228;glich verf&#252;gbar.“ Mit diesem Slogan warb die Boetzelen AG f&#252;r ihre Hypothekenanleihen. Banken und Sparkassen sprangen auf und vertrieben das „innovatives Finanzinstrument“. Nun steht die Gesellschaft, die nach einem fehlgeschlagenen B&#246;rsengang als Deikon GmbH firmiert kurz vor dem Ruin. Den rund 4.500 Anlegern droht der Verlust ihres als sicher geglaubten Geldes.<span id="more-434"></span></p>
<p><!--adsense--></p>
<p>Wie das Unternehmen mitteilt, seien die Verhandlungen zur Auflage eines Fonds zur Beschaffung des notwendigen langfristigen Kapitals gescheitert. Nun m&#252;ssten f&#252;r eine positive Fortf&#252;hrungsprognose die rund 4.500 Anleihegl&#228;ubiger und die finanzierenden Banken ein Beitrag zur Restrukturierung des Unternehmens leisten. Von „erheblichen Einschnitten auf der Fremdkapitalseite&#8221; ist die Rede. F&#252;r den Heidelberger Anlegeranwalt Mathias Nittel ist absehbar, dass es vor allem die Anleger sein werden, die letztlich die Zeche zahlen: „F&#252;r die rund 4.500 Privatanleger ist damit zu rechnen, dass von ihnen der Verzicht auf erhebliche Teile ihrer R&#252;ckzahlungs- und Zinsanspr&#252;che gefordert werden wird.“ F&#252;r die Gl&#228;ubigerversammlung erwartet der Fachanwalt f&#252;r Bank- und Kapitalmarktrecht daher ein heftiges Ringen zwischen den Gl&#228;ubigerlagern.</p>
<p>„Banken und Sparkassen haben ihren Kunden“, wie Anwalt Nittel aus zahlreichen Gespr&#228;chen mit gesch&#228;digten Anlegern wei&#223;, „die Anleihen der Boetzelen AG oftmals als sichere Anlage verkauft.“ Daher sieht er auch gute Ansatzpunkte f&#252;r die Geltendmachung von Schadenersatz. Denn auf die vorhandenen Risiken der Anleihe sei, so Nittel weiter, „in keinem mir bisher bekannt gewordenen Fall zutreffend hingewiesen worden“. Auch eine Vielzahl anderer Beratungsfehler hat er bei seinen Mandanten bisher schon feststellen k&#246;nnen: „Dar&#252;ber, dass Banken und Sparkassen Provisionen f&#252;r die Platzierung der Anleihen erhalten haben, wurde so gut wie nie gesprochen.“ Dabei sei gerade dies nach der „kickback“-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Kardinalpflicht in der Anlageberatung, die in der Regel aber nicht beachtet werde. In F&#228;llen wie den in Schieflage geratenen Boetzelen-Anleihen vielleicht zum Vorteil der Anleger.</p>
<p>Verantwortlich:</p>
<p>Mathias Nittel, Rechtsanwalt und Fachanwalt f&#252;r Bank- und Kapitalmarktrecht</p>
<p>Adenauerplatz 8, 69115 Heidelberg</p>
<p>Tel.: 06221-43401-14, Fax: 06221-43401-24</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Anleger darf auf die Angaben des Beraters vertrauen</title>
		<link>http://www.anlegerschutz.tv/2010/07/anleger-darf-auf-die-angaben-des-beraters-vertrauen/</link>
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		<pubDate>Tue, 27 Jul 2010 11:29:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beraterhaftung]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Liest ein Anleger den Emissionsprospekt nicht und vertraut den Angaben seines Anlageberaters, ist dies keine grobe Fahrl&#228;ssigkeit, die die dreij&#228;hrige Verj&#228;hrungsfrist nach § 199 Abs. 1 BGB in Gang setzt. Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Grundsatzurteil vom 8. Juli 2010 &#8211; III ZR 249/09 &#8211; das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts K&#246;ln vom 25. August ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Liest ein Anleger den Emissionsprospekt nicht und vertraut den Angaben seines Anlageberaters, ist dies keine grobe Fahrl&#228;ssigkeit, die die dreij&#228;hrige Verj&#228;hrungsfrist nach § 199 Abs. 1 BGB in Gang setzt. Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Grundsatzurteil vom 8. Juli 2010 &#8211; III ZR 249/09 &#8211; das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts K&#246;ln vom 25. August 2009 &#8211; 24 U 154/08 &#8211; best&#228;tigt. Es hatte entschieden, dass es nicht grob fahrl&#228;ssig ist, wenn der Anleger auf die Angaben des Beraters vertraut und aufgrund dessen den Prospekt nicht liest. Das Verfahren wurde von Hahn Rechtsanw&#228;lte Partnerschaft (hrp) und in der Revisionsinstanz von Rechtsanwalt Prof. Dr. Gross gef&#252;hrt. Die schriftliche Urteilsbegr&#252;ndung des BGH liegt noch nicht vor.<span id="more-432"></span></p>
<p><!--adsense--></p>
<p>„Dieses Urteil st&#228;rkt die Rechte zahlloser gesch&#228;digter Anleger, die nicht mehr bef&#252;rchten m&#252;ssen, dass Ihnen zum Vorwurf gemacht wird, Sie h&#228;tten die Angaben des Beraters  ggf. anhand des Prospektes &#252;berpr&#252;fen m&#252;ssen“, sagt Dr. Petra Brockmann, Partnerin von hrp. Die Entscheidung ist in der Praxis von h&#246;chster Bedeutung, denn zahlreiche Gerichte hatten die Klagen von gesch&#228;digten Anlegern reihenweise wegen angeblicher Verj&#228;hrung abgewiesen. </p>
<p>In dem entschiedenen Fall hatte sich ein Anleger aus K&#246;ln an dem sogenannten Frankfurter Turmcenter – einem geschlossenen Immobilienfonds – beteiligt. Die Beteiligung wurde durch den Berater als sichere Anlage zur Altersvorsorge empfohlen. „Da bei einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds ein Totalverlustrisiko m&#246;glich ist, wurde die Beratung unter dem Gesichtspunkt mangelnder anlegergerechter Beratung als pflichtwidrig angesehen“, erkl&#228;rt Dr. Petra Brockmann. </p>
<p>Allerdings wurde nach Auffassung des Oberlandesgerichts K&#246;ln in dem Prospekt ausreichend &#252;ber das Risiko des Totalverlustes aufgekl&#228;rt. Der Kl&#228;ger hatte diesen Prospekt selbst jedoch nicht gelesen, sondern auf die Empfehlung und die Angaben des Beraters vertraut. Insbesondere hatte sich das Oberlandesgericht K&#246;ln daher mit der Frage der Verj&#228;hrung der Schadensersatzanspr&#252;che auseinanderzusetzen. Es war unter anderem dar&#252;ber zu entscheiden, ob dem Kl&#228;ger grob fahrl&#228;ssige Unkenntnis vorgeworfen werden kann, weil er den Prospekt und die darin enthaltenen Risikohinweise nicht zur Kenntnis genommen hatte. Dies wurde durch das Oberlandesgericht K&#246;ln – best&#228;tigt durch den Bundesgerichtshof – verneint. Es ist demnach nicht grob fahrl&#228;ssig, wenn der Prospekt nicht gelesen wird und der Anleger auf die Angaben des Beraters vertraut. Es mag zwar im eigenen Interesse des Anlegers sein, den Prospekt zu studieren und auch die darin enthaltenen Risikohinweise zur Kenntnis zu nehmen, so das Oberlandesgericht; grobe Fahrl&#228;ssigkeit f&#228;llt ihm dann jedoch nicht zur Last. Der Anleger k&#246;nne grunds&#228;tzlich davon ausgehen, dass er zutreffend und vollst&#228;ndig beraten werde.<br />
<strong><br />
Zum Kanzleiprofil:</strong><br />
Hahn Rechtsanw&#228;lte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch f&#252;r Wirtschaftskanzleien 2009/2010, eine Spitzenposition bei den bundesweit t&#228;tigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigr&#252;nder, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschlie&#223;lich im Bank- und Kapitalmarktrecht t&#228;tig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanw&#228;lte f&#252;r Bank- und Kapitalmarktrecht und geh&#246;ren laut JUVE-Handbuch zu den „h&#228;ufig empfohlenen“ Anw&#228;lten. Hahn Rechtsanw&#228;lte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschlie&#223;lich gesch&#228;digte Kapitalanleger. </p>
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