Fehlerhafte Anlageberatung: OLG München entscheidet zu Gunsten des Anlegers
Wer erkennbar „Ertrag generieren“ will, dem darf nur eine Anlage mit Kapitalschutz vermittelt werden
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Äußert jemand im Beratungsgespräch, dass er nur in Kapitalanlagen investieren wolle, die „Ertrag“ generieren, dürfen ihm nur Finanzprodukte mit vollständigem Kapitalschutz angeboten werden. So ein Urteil des OLG München. (Urteil v. 05.07.2011, Az.: 5 U 1843/11)
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, aus Wiesbaden berichtet über einen Fall des OLG München (Urteil v. 05.07.2011, Az.: 5 U 1843/11), bei dem wieder einmal ein Anleger unter den Folgen fehlerhafter Anlageberatung zu leiden hatte.
Im Fall hatte der Anleger gegenüber seiner Bank geäußert, er wolle nur Kapitalanlagen erwerben, die „Ertrag“ generieren. Das OLG München entschied nun, wer solche Äußerungen im Beratungsgespräch verlauten lässt, dem dürfen nur Finanzprodukte mit vollständigem Kapitalschutz angeboten werden. Im Fall wurde dem Anleger aber zu einem spekulativen Zertifikat geraten. Dieses mit drei Indizes hinterlegte Zertifikat versprach fast 6 Prozent Zinsen. Die Verzinsung sollte allerdings schon dann wegfallen, wenn nur einer der drei Indizes unter 50 Prozent sinken sollte.
Dieser Fall – der von der beratenden Bank ursprünglich als nur rein theoretisch abgetan wurde – trat dann aber tatsächlich ein, sodass der Anleger keine Verzinsung erhielt. Zudem wurde zum Fälligkeitstag nur der Kurswert des Indizes ausgezahlt, der zu diesem Zeitpunkt am tiefsten notierte. Alles in allem also ein Verlustgeschäft für den Anleger.
Über diese Risiken hat die anlageberatende Bank vor Erwerb der Kapitalanlage aber nicht umfassend aufklärt. Da der Anleger diese Fehlberatung beweisen konnte, erhielt er seine ursprüngliche Investitionssumme samt einer Wertsteigerung von 2 Prozent im Rahmen des geltend gemachten Schadenersatzes zurück.
Wenn auch Sie entsprechende Erfahrungen mit Falschberatung von Banken und Anlageberatern gemacht haben, kann Ihnen die auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden weiterhelfen.
Mehr Informationen: Anlegerschutz Portal
Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller
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