Verbot ungedeckter Leerverkäufe
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht ab sofort das Verbot ungedeckter Leerverkäufe von Aktien. Das Verbot betrifft auch ungedeckte Leerverkäufe von Staatsanleihen der Länder der Euro-Zone und ungedeckte Credit Default Swaps (CDS), also Kreditausfallversicherungen ohne wirkliche Grundlage.
Bei Leerverkäufen wird auf fallende Kurse von Wertpapieren oder Währungen gewettet. Aktien werden geliehen, verkauft, wieder aufgekauft und im besten Fall an den ursprünglichen Verleiher mit Gewinn wieder zurück gegeben. Besonders spekulativ sind die nun verbotenen ungedeckten Leerverkäufe. Dabei haben sich die Investoren noch nicht einmal die Papiere geliehen. Das ist möglich, weil eine Lieferpflicht für Aktien meist erst nach Tagen besteht.
Die internationalen Börsen haben auf das in Deutschland erst einmal für ein Jahr befristete Verbot empfindlich reagiert. Die Bundesregierung sieht im Verbot einen weiteren Schritt in Richtung Beruhigung der Kapitalmärkte.
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