Thema P2 Value - Morgan Stanley P2 Value

Thema P2 Value - Morgan Stanley P2 Value

1. Was ist der Morgan Stanley P2 Value?

Bei dem Morgan Stanley P2 Value oder kurz P2 Value handelt es sich um ein Wertpapier nach dem Wertpapierhandelsgesetz, welches dem Investmentgesetz als Immobilien-Sondervermögen unterfällt. Die Zusammensetzung eines offenen Immobilienfonds wie der Morgan Stanley P2 Value unterliegt den strengen Regelungen der §§ 66 ff. InvG. Dort ist vorgeschrieben, welche Vermögensgegenstände von dem Morgan Stanley P2 Value gehalten werden dürfen. Der Morgan Stanley P2 Value ist ein Investmentfonds, der ein Sondervermögen darstellt. Anleger haben bei einem offenen Immobilienfonds die Möglichkeit, sich mit geringfügigen Beträgen indirekt an Immobilienanlagen zu beteiligen. Ziel ist es dabei, die tägliche Verfügbarkeit für die Anleger zu gewährleisten, um flexibel zu bleiben. Insoweit steht der Morgan Stanley P2 Value im Gegensatz zu einem geschlossenen Immobilienfonds.

Offene Immobilienfonds wie der Morgan Stanley P2 Value erwerben meist Geschäftsimmobilien und versuchen durch deren Vermietung eines Rendite für die Anleger zu erwirtschaften. Der offene Immobilienfonds wird von einem Spezialkreditinstitut, einer Kapitalanlagegesellschaft (KAG) verwaltet. Diese unterfällt der Aufsicht der BaFin. Für ihre Tätigkeit erhebt die KAG Gebühren: den Ausgabeaufschlag beim Erwerb des Morgan Stanley P2 Value. Überwacht wird die KAG von einer Depotbank. Bei dem Morgan Stanley P2 Value war bis zur Kündigung die Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH die KAG und verwaltete den Morgan Stanley P2 Value. Nach der Kündigung dieser Stellung bleibt die Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH bis 2013 Verwalterin des Fondsvermögens des Morgan Stanley P2 Value. Danach geht das Vermögen auf die Depotbank über. Dies ist die CACEIS Bank Deutschland GmbH.

2. Vertrieb des Morgan Stanley P2 Value und die Beratung der Anleger

Der Morgan Stanley P2 Value wurde in der Vergangenheit an zahlreiche Anleger verkauft. Anlegern wurde der Fonds von freien Beratern, Volksbanken, Sparkassen und insbesondere von der Dresdner Bank AG (heutige Commerzbank AG) empfohlen. Dabei wurde der Morgan Stanley P2 Value meist als absolut sicheres Investment angepriesen, bei dem man jederzeit an sein Geld kommen könne ohne Verlust. Vergleiche mit Fest- und Tagesgeld waren nicht selten. Der Morgan Stanley P2 Value wurde von den Banken als solides und zukunftsträchtiges Investment mit einer garantierten Rendite angeboten mit einer geringen Risikoklasse 1 oder 2.

Zwischenzeitlich befindet sich der Morgan Stanley P2 Value in der Abwicklung. Der Morgan Stanley P2 Value musste 2008 seine Tore für Anleger schließen, weil zu viele Rückgabewünsche aufgrund fehlender Liquidität nicht erfüllt werden konnte. Nach § 81 InvG wurde die Anteilsscheinrücknahme für 2 Jahre bis 2010 ausgesetzt. Dies sollte dem Schutz der Anleger und des Morgan Stanley P2 Value dienen. Nach Ablauf dieser 2 Jahre im Jahre 2010 beabsichtigte der Morgan Stanley P2 Value wieder zu öffnen. Dem Morgan Stanley P2 Value fehlte jedoch weiterhin die Liquidität und musste daher endgültig schließen. Nun müssen alle Immobilien bis 2013 verkauft werden und die Anleger des Morgan Stanley P2 Value sollen teilweise Geld zurück erhalten.

Für die Anleger des Morgan Stanley P2 Value stellt sich die Anlage als Katastrophe dar. Zahlreiche Kleinsparer legten auf Anraten ihrer Bank viel Geld in den Morgan Stanley P2 Value an im Glauben, das Geld sei sicher angelegt und jederzeit verfügbar. Zunächst mussten die Anleger feststellen, dass sie nicht mehr an ihr Geld kommen und dann wertete der Morgan Stanley P2 Value um ca. 50% ab. An der Börse waren sogar Verluste bis zu 80% zu verzeichnen. Anleger des Morgan Stanley P2 Value sind daher wütend und sehr enttäuscht von ihren Beratern.

3. Falschberatung und rechtliche Möglichkeiten

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bereits hunderte Anleger offener Immobilienfonds wie dem Morgan Stanley P2 Value vertritt, teilt mit: „Kaum ein Anleger des Morgan Stanley P2 Value, der von uns vertreten wird, wurde über die Risiken der Anlage aufgeklärt. Vielmehr wurde immer versichert es handle sich um eine absolut sichere Anlage.“ Nach Ansicht von Dr. Stoll ist dies eine krasse Fehlberatung der Banken und Berater. Im Jahre 2006 mussten bereits andere offene Immobilienfonds schließen und es kam zu einer heftigen Diskussion in der Fachwelt. Außerdem schwelte seit 2007 in den USA die Immobilienkrise und 2008 begann die Weltwirtschafts- und Bankenkrise. Gerade deshalb waren Banken und Berater verpflichtet, über Risiken des Morgan Stanley P2 Value aufzuklären. Bei dem Morgan Stanley P2 Value handelt es sich nicht um eine Anlage, die sicher und damit für die Altersvorsorge geeignet ist. Rechtsanwalt Dr. Stoll geht davon aus, dass die Gerichte dies bestätigen werden.

Neben der fehlenden Risikoaufklärung wurden die Anleger des Morgan Stanley P2 Value auch nicht darauf hingewiesen, dass Banken Kick-Backs (Provisionen, Rückvergütungen) erhalten haben. Die Commerzbank AG hat bereits zugegeben, dass solche aufklärungspflichtige Rückvergütungen an die Dresdner Bank AG geflossen sind. Nach der Kick-Back Rechtsprechung des BGH haftet daher die Commerzbank bei einer fehlenden Aufklärung für den gesamten Schaden. Die Commerzbank AG redet sich nun damit raus, dass sie über die Rückvergütungen aufgeklärt habe. Es sei angemerkt, dass ein Hinweis auf den Ausgabeaufschlag nicht ausreicht, weil dieser der KAG für die Verwaltung des Fondsvermögens zu gute kommen soll.

Anleger des Morgan Stanley P2 Value haben nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Stoll gute Aussichten auf Schadensersatz, wenn sie nicht über die Risiken der Anlage aufgeklärt wurden oder keine Auskunft erhielten, dass die Bank und in welcher genauen Höhe sie Provisionen aus dem Geschäft erhält.

4. Gerichtsverfahren und Ombudsmannverfahren

Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat zwischenzeitlich zahlreiche Verfahren eingeleitet für die Anleger des Morgan Stanley P2 Value. Zu Verjährungshemmung kann ein Ombudsmannverfahren eingeleitet werden. Damit kann gerade für nicht rechtsschutzversicherte Anleger die Unterbrechung der Verjährung erreicht werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Vergleiche mit den Banken und Beratern zu schließen, mit denen Anleger des Morgan Stanley P2 Value zumindest einen Großteil des Geld zurückerlangt werden kann. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH konnte solche Vergleiche bereits erringen.In Gerichtsverfahren, die die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH führt, wird ebenfalls Schadensersatz für die Anleger des Morgan Stanley P2 Value geltend gemacht. Anleger sollen das gesamte Kapital abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen zzgl. 4% Zinsen für die Vergangenheit zurück erhalten. Die Aussichten stehen gut.

5. Verjährung

Nach § 37a WpHG galt bis 2009 bei Beratungen durch Banken eine dreijährige Verjährungsfrist, die ab der Oder der Papiere zu laufen beginnt. Dennoch ist auch nach diesem Zeitpunkt nicht Schluss. Da gerade die Commerzbank AG in vielen Fällen die Anleger nicht über die Kick-Backs aufgeklärt hat, kann die Verjährung von drei Jahren umgangen werden. Anleger des Morgan Stanley P2 Value haben also auch nach drei Jahren noch eine gute Aussicht, Schadensersatz zu erhalten. Dennoch sollte nicht weiter abgewartet und eine im Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei aufgesucht werden, die sich mit dem Morgan Stanley P2 Value und offenen Immobilienfonds bereits auseinandersetzt.

 

6. Weitere Informationen

Dr. Ralf Stoll vertritt zahlreiche Anleger in Sachen P2 Value / Morgan Stanley P2 Value

 Hier direkt zur Homepage: www.dr-stoll-kollegen.de 

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll

Einsteinallee 1
77933 Lahr

Telefon: 07821/9237680 - kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

 

Weiter führende Informationen: Neben dem Morgan Stanley P2 Value wird ein weiterer offener Immobilienfonds, der DEGI Europa liquidiert. Auch der DEGI Europa musste zunächst geschlossen werden, weil es ihm an Liqudität fehlte. Nach Ablauf der 2-Jahresfrist muss dann Aberdeen Immobilien verkünden, dass auch der offene Immobilienfonds DEGI Europa abgewickelt wird.

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