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Andreas Mayer
Andreas Mayer

Freiburg, Wentzingerstr. 7a

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Andreas Mayer

Von Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit hat sich Rechtsanwalt Mayer auf die Vertretung und Beratung geschädigter Kapitalanleger spezialisiert. Dieses Gebiet umfasst alle Kapitalanlagen, von der Kapitallebensversicherung über die (Schrott-) Immobilie bis hin zu Immobilienfondsbeteiligungen oder Investmentfondsanlagen.

Andreas Mayer ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. 

Unser Beratungsansatz

Die Kanzlei Mayer & Mayer Rechtsanwälte vertritt einen integrativen Beratungsansatz. In vielen Fällen ist die „gescheiterte“ Kapitalanlage nur ein Teil eines misslungenen Altersvorsorgekonzeptes. Weiterführende Beratungen in Fragen der Ausrichtung der Altersvorsorge sowie eine Neukonzeption einer nachhaltigen Altersvorsorge werden durch erfahrene Berater erbracht.

Auch stehen Mayer & Mayer Rechtsanwälte in allen Fragen rund um die Finanzierung von Immobilien oder Kapitalanlagen beratend und vertretend zur Verfügung. Die Überprüfung von Vorfälligkeitsentschädigungen und Finanzierungsangeboten sowie  die Erstellung von Finanzierungskonzepten werden unter anderem in Zusammenarbeit mit Beratern der Verbraucherzentralen erbracht.

Sie können hier direkt Kontakt aufnehmen. Bitte geben sie Ihren Namen und Mailadresse an.

Unsere Schwerpunkte

Einen wesentlichen Schwerpunkt bilden hierbei in den vergangenen Jahren Beteiligungen in Form von atypisch stillen Gesellschaften (Frankonia, Deltoton, Securenta, Südwest Finanz Vermittlung) und Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds (Falk Fonds, Thomae & Partner Immobilienfonds, WGS und viele andere mehr).

Einen besonderen Schwerpunkt der Kanzlei bildet die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen aus fehlerhafter oder nicht erfolgter Aufklärung bzw. Beratung durch die Vermittler. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist hierzu seit der „Bond-Entscheidung“ (BGHZ 123, 126) eindeutig: Der Vermittler bzw. Berater muss objektgerecht und anlegergerecht beraten und über Risiken aufklären. Immer müssen die erteilten Informationen und Ratschläge richtig, vollständig und verständlich sein.

Zur Geltendmachung und Durchsetzung der aus dem Vermittlungs- und Beratungsverschulden resultierenden Rückabwicklungs- bzw. Schadensersatzansprüche stehen Rechtsanwälte Mayer & Mayer zur Verfügung.

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Kontakt

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79106 Freiburg

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