Fachanwalt warnt vor Genussrechten bei PROKON
Unternehmensbeteiligungen an Windkraftanlagen (PROKON)
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Der Windkraftkonzern PROKON bietet seit geraumer Zeit so genannte Genussrechte (unternehmerische Beteiligungen) als Kapitalanlage an. Diese werden als hoch rentabel und insbesondere als „wirksamer Vermögensschutz“ beworben. Tatsächlich handelt es sich hierbei aber um eine äußerst „windige Anlage“ (so der Titel eines Berichts des Magazins Capital Ausgabe 07/2012), so Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht, aus Wiesbaden.
Anders als bei herkömmlichen Unternehmensbeteiligungen, etwa in Form von Gesellschaftsanteilen, erwirbt der Erwerber von Genussrechten bei PROKON kein Miteigentum an den von PROKON unterhaltenen Windkraftanlagen. Auch auf ein gesellschaftsrechtliches Stimmrecht müssen die Erwerber von PROKON-Genussrechten verzichten. Durch eine bloße „stille Beteiligungen“ in Form von Genussrechten wird nämlich kein Mitspracherecht an unternehmerischen Entscheidungen vermittelt, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Das Geschäftsmodell der unternehmerischen Beteiligung an PROKON sieht dabei vor, dass die Emittentin Kredite an andere Unternehmen innerhalb der Unternehmensgruppe vergibt. Erst diese errichten dann die Windkraftanlagen. Durch die entsprechenden Tilgungs- und Zinszahlungen soll eine Rendite von 6 % jährlich erreicht werden. Die angepriesene hohe Rendite beruht demnach nicht auf einem nachhaltigen Betrieb der Windkraftanlagen, sondern aus unternehmensinternen Kreditgeschäften.
Der Anleger ist dabei auf die laufende Tilgung der Kredite innerhalb der Unternehmensgruppe angewiesen. Er trägt also das volle Insolvenzrisiko des jeweiligen Kreditnehmers innerhalb des Konzerns. Kommt es zu einem Kreditausfall, könnte dies einen erheblichen Einfluss auf die Rendite der Anleger haben. Sogar ein Totalverlust, insbesondere bei Insolvenz der Emittentin, ist nicht ausgeschlossen.
Daher ist höchste Vorsicht bei diesen „windigen Anlagen“ geboten. Man sollte sich nicht von den hohen Renditeversprechen vieler Kapitalanlageberater blenden lassen. Auch muss man von der Vorstellung abrücken, man investiere direkt in eine Windkraftanlage, wie viele Kapitalanlageberater dies zu suggerieren versuchen. Tatsächlich werden nur Kredite finanziert, stellt Rechtsanwalt Cäsar-Preller richtig. Der Jurist setzt sich seit über 15 Jahren erfolgreich für den Anlegerschutz ein. Wenn auch Sie Fragen zur Haftung von Banken und Anlageberatern wegen Falschberatung haben, kann Ihnen die auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden weiterhelfen.
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