Standard & Poor's nun mögliches Ziel von Schadensersatzforderungen
US-Ratingagentur muss sich Klage deutscher Anleger stellen
Muss sich vor einem deutschen Gericht verantworten: Standard & Poor's
Die Rating-Agentur Standard & Poor's zieht aus dem fernen Amerika die Fäden, nach denen überall auf der Welt die Börsenpuppen tanzen. Jetzt muss sich die Rating-Agentur vor einem deutschen Gericht verantworten. Das Frankfurter Oberlandesgericht hat erstmals eine Schadensersatzklage deutscher Anleger zugelassen. (Az.: 21 U 23/11).
Es geht dabei um die Pleite des US-Investmenthauses Lehman Brothers aus dem Jahr 2008. Der Kläger hatte nur wenige Monate zuvor viel Geld in Lehman-Zertifikate investiert - auch auf Basis der hohen Meinung, die Standard & Poor's bis fast zuletzt von Lehman Brothers hatten. Nachdem sich das Frankfurter Landgericht in erster Instanz als nicht zuständig zeigte sah das OLG nun den Rahmen für eine Klageerhebung gegeben, unter anderem auch, weil die deutsche Standard & Poor's Niederlassung inländiges Guthaben z.B. bei der Deutschen Bank verwaltet.
Für Opfer der Lehman-Pleite gibt es mit Standard & Poor's nun einen weiteren Ansprechpartner für Schadensersatzklagen.
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