Tausende Anleger von BAC-Fonds bangen um 125 Millionen Euro
Die Krise um den US-Lebensversicherungsfonds "BAC Life Trust" von Berlin Atlantic Capital (BAC) spitzt sich immer weiter zu: Das zuständige Insolvenzgericht in der USA hat den Gläubigerschutz abgelehnt, nun droht das Fondsvermögen an die Gläubigerbank zu fallen.
Geschlossene Fonds, die in gebrauchte US-amerikanische Lebensversicherungen investieren, wurden in den vergangenen Jahren gerne als vermeintlich sichere und hochrentable Kapitalanlage verkauft. Nun droht mehr als 8.000 Investoren solcher Fonds der Totalverlust. 175 Millionen US-Dollar, das sind umgerechnet rund 125 Millionen Euro, sind nach Expertenschätzungen im Feuer.
Im Dezember letzten Jahres hatte die für die Policeninvestments zuständige US-Tochtergesellschaft der BAC-Fonds, die LTAP US, LLLP, beim Insolvenzgericht Gläubigerschutz beantragt, weil sich ihre finanzielle Situation drastisch verschlechtert habe. Im Zuge des Verfahrens wurden nun Details bekannt, die befürchten lassen, dass das Management die Lage schon seit längerem nicht mehr im Griff hatte.
Bereits Mitte 2009 hatte nach einer Meldung des US-Branchendienstes "Dealflow Media" die amerikanische Bank Wells Fargo die Kreditlinie von LTAP um mehr als die Hälfte auf 225 Millionen US-Dollar gekürzt und die Zinsen von 2,75 auf 4,75 Prozent erhöht. Mit den Krediten sollten die Anlegergelder gehebelt und zusätzliche Policen erworben werden. Nun weigert sich die Bank offenbar, die Finanzierung weiterzuführen. Die für fällige Prämien der Versicherungspolicen erforderlichen Liquiditätsreserven seien schon vor dem Antrag auf Gläubigerschutz nicht mehr vorhanden gewesen, wirft das Geldinstitut dem Fondsmanagement vor. Wiederholt sei man in Vorleistung getreten, um LTAP die fristgerechte Zahlung fälliger Versicherungsprämien zu ermöglichen; zuletzt mit 1,5 Mio. US$ am Tag vor der Beantragung von Gläubigerschutz. Nachdem LTAP seine Liquiditätsreserven völlig aufgebraucht habe, werde der Pool nicht in der Lage sein, die am 9. Januar 2011 fälligen Versicherungsprämien von annähernd 6 Mio. US$ zu bezahlen, befürchtete Wells Fargo in einer Eingabe an das Gericht vom 28. Dezember 2010. Ob und gegebenenfalls von wem die Prämien gezahlt wurden, haben weder LTAP noch die Fondsinitiatorin BAC bislang veröffentlicht.
"Angesichts solcher Horrormeldungen stellt sich für die Betroffenen die Frage, ob das Management überhaupt nach ordentlichen kaufmännischen Grundsätzen gehandelt hat und ob nicht sogar die prekäre Lage über Monate hinweg vertuscht wurde", konstatiert Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht in Heidelberg. Immerhin habe das Management eineinhalb Jahre Zeit gehabt, sich auf die veränderten Finanzierungsbedingungen einzustellen und das Liquiditätsmanagement darauf abzustimmen. Schenkt man den Darstellungen von Wells Fargo Glauben, wurde der Antrag auf Gläubigerschutz nicht nur aus Gründen der Vorsicht gestellt, wie es LTAP auf seiner Website darstellt, sondern weil Zahlungsunfähigkeit unmittelbar bevorstand oder schon gegeben war.
Über eine Partnerkanzlei in den USA lässt Nittel nun für seine Mandanten prüfen, ob wegen mutmaßlichen Missmanagements Schadenersatzansprüche gegen LTAP, die mit der Geschäftsführung des Pools beauftragte SLG Life Settlements, LLC, eine Tochtergesellschaft der Fondsinitiatorin BAC, und BAC selbst in der USA möglich sind.
Das verbliebene Fondsvermögen selbst sieht Anlegeranwalt Nittel in höchster Gefahr, denn nach Ablehnung des Gläubigerschutzes hat nun Wells Fargo Zugriff auf die im Pool befindlichen Policen der Fondsgesellschaften, die der Bank als Kreditsicherheit abgetreten wurden. "Ob nach deren Verwertung überhaupt noch etwas für die Kapitalanleger übrig bleibt, steht in den Sternen", so Nittel. Für besonders werthaltig hält offensichtlich das zuständige US-Gericht die Versicherungspolicen nicht. Fondsinitiatorin BAC zufolge begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass der kurzfristige Marktwert des Portfolios zu gering sei, um angemessenen Schutz für Wells Fargo und die laufende Prämienfinanzierung darzustellen.
Neben der Prüfung von Ansprüchen gegen Mutter- und Schwestergesellschaften der Skandalfonds empfiehlt Nittel, darüber hinaus auch Schadenersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung zu prüfen: "Die Vermittler, darunter auch etliche Banken, haben die Policenfonds als risikoarme Kapitalanlage angepriesen. Nun zeigt sich auf eklatante Weise, wie weit Schein und Sein auseinanderklaffen können."
Verantwortlich:
Mathias Nittel
Rechtsanwalt |Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Hans-Böckler-Staße 2A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221-91577-0, Fax: 06221-91577-29
mail: nittel@nittel.co
Internet : www.nittel.co
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