Rechtsanwalt Ganz-Kolb, Mannheim
DEGI International
Rechtsanwalt Ganz-Kolb, Mannheim

Ganz-Kolb: Hoffnung auf Schadensersatz

Schließung und deren Folgen - Immobilienfonds Degi International

Auch bei Immobilienfonds DEGI International steht nun fest, dass er aufgelöst, d.h. abgewickelt wird. Offensichtlich gab es zu viele Anleger, die bei einer Wiedereröffnung ihre Anteile zurückgeben wollten und die Liquidität des Fonds für einen solchen „Ansturm“ nicht ausgereicht hätte. Es ist geplant, dass zu mehreren Zeitpunkten Auszahlungen an die Anleger erfolgen sollen. Die Abwicklung wird sich nach den Angaben des Fondsmanagement noch ca. drei Jahre hinziehen. Es ist davon auszugehen, dass die Anleger mit Abschlägen im Vergleich zum eingezahlten Kapital rechnen müssen.
Über die Abwicklung und Rückzahlung hinaus stellt sich auch hier die Frage von Schadensersatzansprüchen aufgrund unterlassener oder fehlerhafter Aufklärung und Beratung durch die Berater und Vermittler.

Die Anleger müssen wie bei jeder Kapitalanlage anleger- und anlagengerecht aufgeklärt und beraten werden. Bei offenen Fonds ist festzustellen, dass über die Schließung oder gar über die mögliche Auflösung des Fonds oft nicht aufgeklärt wurde. Dies betrifft nur einen Punkt der Aufklärungspflichten zu den bestehenden Risiken. Wie so oft wurde auch nicht über die Kick-Backs bzw. Rückvergütungen aufgeklärt. Bereits diese wesentlichen Punkte kann der Unterzeichner anhand der eigenen Mandanten nur bestätigen.

Dies sind nur einzelne Punkte, die zu Schadensersatzansprüchen führen können. Zur Feststellung weiterer Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen muss die gesamte Beratungssituation geprüft werden. Hierzu sollte der Anleger sich an einen versierten Rechtsanwalt wenden.  Zu beachten ist, dass die Verjährung schon nach drei Jahren nach der Unterschrift bei der Zeichnung eintreten kann aber nicht muss. Weiter abzuwarten, eventuell darauf wie hoch die Auszahlung insgesamt sein wird kann dem Anleger schon aufgrund der Verjährungsproblematik nicht empfohlen werden.

Rechtsanwalt Peter Ganz-Kolb
Rechtsanwalt Ganz-Kolb ist Inhaber der Kanzlei Ganz-Kolb
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Telefon: 0621 1 666 822
Fax: 0621 1 666 823
E-Mail: info@ganz-kolb.de

Schwerpunktmäßig ist RA Ganz-Kolb auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts, des Bankrechts und des Anlegerschutzes tätig. Durch fachspezifische Tätigkeiten bei Banken etc. (z. B. 7-jährige Tätigkeit bei einem großen Discount-Broker/Wertpapierbank) sind umfangreiche und praktische Produktkenntnisse und Kenntnisse der Vertriebsabläufe vorhanden. Dies beginnt bei einer atypisch stillen Beteiligung und endet bei den Zertifikaten.

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