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Schadensersatz für Anleger der Lebensversicherungsfonds
Die Münchmeyer Petersen Capital AG (MPC) bietet schon seit 1994 ihre Tätigkeiten am Markt an, wobei sie sich auf alternative Kapitalanlagen, wie geschlossene Fonds, spezialisiert hat. Sie bezeichnet sich selbst als das größte börsennotierte Emissionshaus für geschlossene Fonds und hat bislang zahlreiche Fonds aufgelegt.
Seit dem Jahr 2002 bietet die MPC auch Beteiligungen an geschlossenen Lebensversicherungsfonds an, wie die MPC Rendite-Fonds Leben plus, MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial II, MPC Rendite-Fonds Leben plus II, MPC Rendite-Fonds Leben plus III, MPC Rendite-Fonds Leben plus IV, MPC Rendite-Fonds Leben plus V, MPC Rendite-Fonds Leben plus VI, MPC Rendite-Fonds Lebens plus VII, die allesamt in deutsche Kapitallebens- und Rentenversicherungen investieren, sowie die MPC Rendite Fonds Britische Leben plus II und MPC Rendite Fonds Britische Leben plus III, welche in „gebrauchte“ britische Kapitallebensversicherungen investieren.
Das System mit geschlossenen Lebensversicherungsfonds funktioniert hierbei so, dass der Fonds die Lebensversicherungen am deutschen Zweitmarkt erwirbt und diese dann bis zum Versicherungsfall – meist dem Tod der versicherten Person – hält, somit also weiterhin die Prämien für die Versicherung bezahlt, sodass er mit Eintritt des Versicherungsfalls die Ablaufleistungen erhält. Unterschiede der einzelnen Fonds, die in deutsche oder britische Zweitmarkt-Lebensversicherungen investieren, ergeben sich aus der Natur der Versicherungen, da z.B. britische Lebensversicherungsgesellschaften anders als deutsche bis zu 100 Prozent in Aktien investieren können. Diese waren somit von der Finanzkrise 2008 stark betroffen.
Anleger, die in MPC Lebensversicherungsfonds investiert haben und derzeit aber von der Entwicklung der Fonds enttäuscht sind und einen Kapitalverlust befürchten, sollten sich umgehend an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden. Häufig können Schadensersatzansprüche aus einer Falschberatung der Banken bei Beteiligungserwerb geltend gemacht werden, so z.B. wenn die Anleger über die Risiken der Lebensversicherungsfonds nicht aufgeklärt wurden, sodass diese zur Rückabwicklung der Anlage verpflichtet sind.
Mehr Infos: MPC Rendite-Fonds Infoportal
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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