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TARGOBANK | Verjährung
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Sammelklage-Urteil gegen Targobank verschoben

Das erwartete Urteil des Landgerichts Düsseldorf bezüglich der ersten bundesweiten Lehman-Sammelklage von 8 Anlegern gegen die Targobank wurde verschoben. Das Gericht beschloss, dass gemäß § 156 Abs. 2 Nr. 3 ZPO vorher ein weiterer, noch zu bestimmender Verhandlungstermin stattfinden muss, da einer der drei Richter inzwischen ausgeschieden ist.

Obwohl das Gericht die Zulässigkeit solcher Sammelklagen und die hohen Erfolgschancen fast aller Anleger bereits ausdrücklich bestätigte, hatten viele Lehman-Anleger ihre Entscheidung zur Klage vom Erfolg dieser Sammelklage abhängig gemacht.

 Um die Verjährung der Ansprüche dieser Anleger bis zum Urteil zu verhindern, empfehle ich, die Verjährung zu hemmen durch das kostenlose "Ombudsmannverfahren der privaten Banken" (www.bankenverband.de/themen/geld-finanzen/schlichtungsstelle). Anleger können bei dieser Schlichtungsstelle ihre "Beschwerde" selbst einlegen und zudem hoffen auf einen positiven Schlichtungsspruch (nur bis 5.000 € bindend) oder auf eine freiwillige teilweise Zahlung der Bank. Gerne leite ich dieses Verfahren für Lehman-Anleger ein - soweit zulässig u.U. mit Erfolgshonorar, so dass dem Anleger bei Erfolglosigkeit des Ombudsmannverfahrens keinerlei Kosten entstehen und er sich danach frei für oder gegen eine Klage entscheiden kann.
 
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