Rechtsanwalt Klaus Dittke
SEB Immoinvest
Rechtsanwalt Klaus Dittke

Jetzt sprechen die Anwälte

SEB Immoinvest-Schadenersatz

SDer nicht mehr Offene Fonds SEB Immoinvest ist nach Darstellung des Fondsverwalters SEB Asset Management nach wie vor ein Erfolgsmodell. Entsprechend muss er dafür geradestehen. Tatsächlich haben Anleger nach offizieller Rechnung in den vergangenen vier Jahren insgesamt etwa 500 Mio. € an Werten eingebüßt; Werte, von denen sie nach Aussagen des Verwalters und vieler Berater ausgehen mussten, dass sie sicher oder gar mündelsicher seien. Seit bald zwei Jahren sind diese Werte nun schon nicht mehr verfügbar; es sei denn unter Inkaufnahme hoher Abstriche an den offiziell vom Verwalter ausgerechneten Anteilwerten. „Die Fondsanteile verfehlen damit die Kriterien niedriger Risikoklassen, in die sie regelmäßig eingruppiert wurden und werden“, meint Rechtsanwalt Jochen Schweiger von der Kanzlei DSKP.de in Düsseldorf.

Sollten sich die schlechten Werte als real erweisen, welche die Börse derzeit für Anteile am SEB Immoinvest taxiert und bezahlt, dann liegt der Schaden sogar bei etwa 2 Mrd. €. „Es ist unschwer erkennbar, dass die Erfolgsdarstellungen des Verwalters und die Aussagen von Beratern wider besseren Wissens erfolgt sein müssen“, vermutet Anwalt Schweiger. Berater und Verwalter treffen solche Aussage offensichtlich mehr im Hinblick auf die hohen Einnahmen, die sie aus dem Vertrieb und aus der Fondsverwaltung beziehen. Die Belange der Anleger müssen da zurückstehen. „Den Schaden müssen Anleger jedoch nicht hinnehmen“, sagt Schweiger, der seit bald 25 Jahren Geld aus gescheiterten Anlagen zurückholt.

Die meisten Anleger haben für den Einstieg in den SEB Immo-Fonds 5,25% Gebühr bezahlt. Der Verwalter zieht sich jedes Jahr 0,65% aus dem Fonds ab. Das Verwalterentgelt liest sich harmlos. Tatsächlich sind das zweistellige Millionen-Beträge, die jedes Jahr aus dem Fonds abgezogen werden; ganz gleich, ob der Verwalter erfolgreich oder nicht erfolgreich gearbeitet hat. Aus den Verwaltungsgebühren sind erfahrungsgemäß Rückvergütungen an Berater und Vermittler geflossen, die sich für SEB Immo-Anteile stark gemacht haben. Sofern diese Rückvergütungen bewiesen werden können, besteht die Chance, die Geschäfte von vornherein für nichtig erklären zu lassen. Dann wird nicht nur der Schaden ersetzt. Dann ist zusätzlich auch eine Verzinsung zu zahlen, die alternativ hätte erzielt werden können, wenn der Fonds sich so gut entwickelt hätte, wie immer wieder dargestellt wird.

Düsseldorf, 20. Jan. 2012 
Jochen Schweiger, Rechtsanwalt für Kapitalanlegerrecht
Kanzlei Dittke, Schweiger, Kehl, dskp.de
Rosenstr. 14, 40479 Düsseldorf
0211/4998990 oder info@dskp.de

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