Fachanwalt Joachim Schweiger
SEB Immoinvest
Fachanwalt Joachim Schweiger

Anwalt Schweiger kann sich kein "größeres Maß an Ignoranz" vorstellen

SEB Immobilienfonds: Anleger fordern Schadenersatz

„Solide, erfolgreich, beständig – diese Attribute haben den bewährten SEB Immoinvest in den vergangenen Jahren geprägt.“ Das schreibt SEB-Fondschefin Barbara Knoflach allen Ernstes per 30. März 2012 über den von ihr verantworteten Immobilienfonds. „Ein größeres Maß an Ignoranz“ kann sich Rechtsanwalt Joachim Schweiger schwer vorstellen. Er vertritt einige Geschädigte des Fonds.

In der Spitze (2007) haben Anleger einschließlich Ausgabegebühr über 60 € für einen Anteil an diesem einst offenen Immobilienfonds bezahlt. Knapp fünf Jahre später hätte die Rückgabe desselben Anteils 51,23 € gebracht, so sie denn – wie versprochen – überhaupt möglich gewesen wären. „Solide, erfolgreich und beständig sieht anders aus“, weiß Anwalt Schweiger von der Kanzlei DSKP.de in Düsseldorf.

Gerade jüngst hat Chefin Knoflach die „soliden“ Immobilien um mehr als 100 Mio. € abwerten lassen; angeblich weil die Qualität nicht gelitten habe! Und mit solchen Maßnahmen will die Managerin nun Vertrauen schaffen, dass die Anleger nicht die erste Möglichkeit seit fast zwei Jahren nutzen, um auszusteigen.

Tatsächlich erreicht Managerin Knoflach das Gegenteil. „Wir sehen verschiedene Ansatzpunkte, um Schadenersatz für SEB-Anleger einklagen zu können“, sagt Anwalt Schweiger, der seit bald 25 Jahren Geld aus gescheiterten Anlagen zurückholt: „Schon die frühere Aussage, der SEB-Fonds sei mündeltauglich, war nicht haltbar“, meint Anwalt Schweiger: „Spätestens jetzt ist klar, dass die Anteile nicht der niedrigsten Risikoklasse zuzuordnen waren.“ Die Fondsmanagerin und die Berater vor Ort müssen sich zudem vorhalten lassen, die beschönigende, unrealistische Berechnungsweise der Wertentwicklung gekannt zu haben und die Anteile insoweit wider besseren Wissens empfohlen zu haben.

Die Anteile am SEB Immoinvest hatten schon Anfang 1994 einen Wert von 50 €. Daraus sind bis heute in fast 20 Jahren bescheidene 51,43 € geworden. D.h.: Der versprochene Substanzerhalt durch die Anlage in Immobilien ist nicht eingetreten. Die Mieteinnahmen wurden ausgeschüttet, soweit sie nach Abzug des Verwaltungsentgelts für SEB übriggeblieben sind. Und Chefin Knoflach vermag  nicht darzulegen, welche Maßnahmen nun für die Zukunft eine bessere Entwicklung versprechen; außer dass die verbliebenen Anleger für ihre Treue sogar noch mit vorsorglichen Wertminderungen bestraft wurden. „Wir vermögen nicht zu erkennen, worin der besondere Wert einer Anlage im SEB-Immobilienfonds liegt“, meint Anwalt Schweiger: „Ein Ende mit Schrecken ist besser als ein Schrecken ohne Ende.“

Düsseldorf, 3. Mai 2012
Joachim Schweiger, Rechtsanwalt für Kapitalanlegerrecht
Kanzlei Dittke, Schweiger, Kehl, dskp.de
Rosenstr. 14, 40479 Düsseldorf
0211/4998990 oder info@dskp.de

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