Rechtsschutzversicherungen erteilen Kostendeckungen für Schäden aus dem Investmentfonds Degi International
Die Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH verkaufte aus dem offenen Immobilienfonds „Degi International“, aufgelegt am 17.02.2003, ein Grundstück für ca. 60 Mio. Pfund. Es handelt sich um ein Bürogebäude in der King William Street in London Die Diversifikationsstrategie galt 2005 noch als Instrument der Altersvorsorge. Jetzt gelten Murphies Gesetze: Jedes mögliche Risiko verwirklicht sich, jeder mögliche Fehler wird auch gemacht.
Mangels strategischer Orientierung verkümmern bei zahlreichen Investmentfonds die Potentiale. Diversifikationsstrategien sind negativ belegt. Nur wer die Änderungen in seinem Marktsegment erkennt und die erforderlichen Paradigmenwechsel rechtzeitig durchsetzt, kann profitables Wachstum generieren. Zahlreiche Fonds haben dieses verkannt. Sie sind mit dem Vorwurf von Fehlsteuerungen und Fehlaufklärungen über die Risiken konfrontiert. Betroffen sind die Fonds DEGI International, SEB Immoinvest, Uniimmo global, KanAm, AXA Immoselect, CS Euroreal, Allianz Premium Management, DB Immoflex, KanAm Grundinvest und TMW Weltfonds.
Die Positionen der Rechtsschutzversicherungen sind überwiegend freundlich. In zahlreichen Fällen erteilten sie geschädigten Anlegern Kostendeckungen. In einigen wenigen Fällen erfolgte eine Kostendeckungsablehnung wegen „Spekulation“. Diese sind aber unbegründet. Denn die Investmentfonds wurden als Instrument der Alterssicherung angeboten.
Nähere Infos erhalten Geschädigte von der Kanzlei der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, unter 0421 / 321121 oder in Notfällen unter 01724107745.
Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen (Kapitalanlagerecht). Die Kanzlei nimmt bundesweit einen der führenden Plätze bei der gerichtlichen Vertretung von geschädigten Privatanlegern auf dem Grauen Kapitalmarkt ein.
Rechtsanwälte Robert, Kempas,
Wilhelm Segelken
Pelzerstr. 4
28195 Bremen
Tel:0421 / 321121
Fax:0421 / 18944
segelken@anwalt-a.de
www.anwalt-a.de
Kommentare
Mehr von diesem Autor
- Solar Millennium Interessensgemeinschaft: Zur geplanten Solarkraftanlage Blythe, Kalifornien
- Neues EU-Prospektrecht zum 01.07.2012 umsetzbar
- Solar Millennium: Schuldverschreibung komplexes "Produkt"
- Solar Millennium Invest AG – Absicherung durch EAEG möglich
- Tipps für Solar Millennium-Anleger
- Interessensgemeinschaft Solar Millennium AG
- Schärfere Fragen beim Insolvenztourismus
- Interessensgemeinschaft Solar Millennium AG
- Das Schutzschirmverfahren durch das ESUG
- Solar Millennium AG
- Variable Vergütung im Investmentbanking ohne Gewerbesteuerverkürzung
- Wichtiges rund um das Thema "Verjährung von Schadensersatzansprüchen"
- Anspruchsgrundlage des § 32 KWG bei BCI Business Capital Investors Corp. (BCI)
- Bericht über von der SEC im Finanzjahr 2011 betriebene Vollstreckungsverfahren
- SEC legt Vorschlag zur Einführung von Registrierungspflichten für Händler und "Bedeutende Teilnehmer" vor
- Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten
- Die Dreifrüchtetheorie bei geschlossenen Fonds
- Neuregelung zu § 522 II ZPO trat fast unbemerkt in Kraft
- Göttinger Gruppe: Schadensersatzansprüche noch nicht verjährt
- Investmentgesellschaften dürfen Schulden "auslagern"
- Investmentfonds: Zur Kausalitätsvermutung und zum Entscheidungskonflikt
- Investmentfonds: Kickback-Aufklärung auch bei Execution-only-Ausführung
- AIFM-Richtlinie - geschlossene Fonds
- Whistleblower-Belohnungen auch für Compliance-Beauftragte
- Premium Management Immobilien Anlagen (PMIA) - Beratung für Anleger

