Pfleiderer Finance B.V: SdK rät von der "Anleiherestrukturierung" ab
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK teilte in einer Erklärung vom 03.06.2011 mit, dass die Pfleiderer Finance B.V. den Anleihe-Inhabern einen Umtausch ihrer Anleihen in Aktien vorschlägt (Debt-to-Equity-Swap. Die SdK rät von der „Anleiherestrukturierung“ ab. Der Debt-to-Equity-Swap würde bedeuten: Gesicherter Rückzahlungsansprüche (Anleihen würden in unsichere Dividendenrechte eingetauscht. Durch einen derartigen Verzicht kann formal eine bilanzielle Überschuldung beseitigt werden. Faktisch aber stellt diese Anwendung des Schuldverschreibungsgesetzes eine Entwertung von Anleihen der Kleinanlegern dar.
Hinzu tritt das Risiko der Versteuerung von so genannten Sanierungsgewinnen. Denn der Erlass von Anleiheansprüchen wird buchmäßig als Gewinn gesehen, obgleich dem Unternehmen kein Geld zufließt. Die hierauf erwachsenen Ertragssteuern konnten oft bei Betriebsfortsetzung auf Antrag durch die Finanzbehörden erlassen werden. Mit Urteil vom 14. 7. 2010 hat der BFH hierzu erstmals Stellung genommen, nachdem die erstinstanzliche Rechtsprechung divergierte und den Sanierungserlass bestätigt. Es bestehen jetzt aber neue Steuerrisiken. Derartige Erlasse könnten EU-rechtlich unwirksam sein.
Die EU-Kommission hat am 26.01.2011 beschlossen, dass die Sanierungsklausel im deutschen Unternehmenssteuerrecht (§ 8 c Abs. 1 a KStG als unzulässig zu erachten ist. Die Kommission stellte die Unvereinbarkeit der deutschen Regelung zum Verlustvortrag angeschlagener Unternehmen („Sanierungsklausel” mit den EU-Beihilferegeln fest. Gegen diesen Beschluss hat die Bundesregierung Klage eingereicht. Verbindliche Abreden mit den Behörden wegen der Sanierungsgewinne sind also von Rechts wegen nicht möglich.
Für den Kleinanleger ist eine individuelle Beratung erforderlich. Die Schadensersatzansprüche der Anleger sind von der Umwandlung nicht zwingend betroffen. Nähere Auskünfte werden erteilt von der Kanzlei von den Rechtsanwälten Robert, Kempas, Segelken, Bremen, 0421 / 321121.
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger teilte in einer Erklärung vom 03.06.2011 u.a. mit:
„Die Pfleiderer Finance B.V., eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Pfleiderer AG, hat die Inhaber der von ihr im Jahr 2007 emittierten Anleihe mit der WKN A0NTX1 / ISIN XS0297230368 für den 20. Juni zu einer Gläubigerversammlung eingeladen. Auf dieser Gläubigerversammlung sollen die Anleiheinhaber unter anderem der Anwendung des Schuldverschreibungsgesetzes aus Gesamtemissionen vom 31. Juli 2009 zustimmen, wodurch auf der gleichen Versammlung in einem nachfolgenden Tagesordnungspunkt einem Debt-to-Equity-Swap zugestimmt werden kann. Sollten die Inhaber diesem Debt-to-Equity-Swap mit der gesetzlich festgeschriebenen Mehrheit zustimmen, würde die gesamte Anleiheemission in neu zu begebende Aktien der Gesellschaft umgetauscht werden. Insgesamt sieht das von der Gesellschaft veröffentlichte Sanierungskonzept, in dessen Rahmen die Altaktionäre auch einem Kapitalschnitt in Höhe von 150:1 zustimmen sollen, vor, dass die Anleiheinhaber nach gelungener Sanierung rund vier Prozent an der 'neuen' Pfleiderer AG halten.
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) rät allen Anleiheinhaber zur Teilnahme an der Versammlung. Der von der Geschäftsführung der Pfleiderer Finance B.V. und vom Vorstand der Pfleiderer AG vorgeschlagene Debt-to-Equity-Swap ist aus aktueller Sicht nicht zustimmungsfähig. So reichen die von der Gesellschaft vorgelegten Informationen bei weitem nicht aus, um einem Forderungsverzicht zustimmen zu können. So mangelt es sowohl an ausführlichen Finanzkennzahlen zum Geschäftsjahr 2010 als auch zur aktuellen Entwicklung. …“
Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen (Kapitalanlagerecht). Die Kanzlei nimmt bundesweit einen der führenden Plätze bei der gerichtlichen Vertretung von geschädigten Privatanlegern auf dem Grauen Kapitalmarkt ein.
Rechtsanwälte Robert, Kempas,
Wilhelm Segelken
Pelzerstr. 4
28195 Bremen
Tel:0421 / 321121
Fax:0421 / 18944
segelken@anwalt-a.de
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