Dr. Can Ansay
Ansay: "Mit hohen Verlusten war zu rechnen"
OLG Hamburg: allg. Beratungspflicht bzgl. US-Hypothekenkreditkrise
Zum Thema Beratungspflichten im Rahmen der US-Hypothekenkreditkrise nimmt der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Can Ansay Stellung.
Gemäß S. 14 des von mir erstrittenen Urteils vom 29.08.12 gegen die Bethmann Bank (www.ansay.de/k55, Az.: 11 U 188/10, Streitwert: 160.000 €) war jeder Lehman-Anleger darüber aufzuklären, dass Lehman laut Pressebericht stark „im Subprime-Hypothekensektor“ engagiert war und daher aufgrund der US-Hypothekenkreditkrise mit hohen Verlusten zu rechnen war.
Zudem musste laut Urteil jedenfalls ab 20.02.08 bei allen (Nach-/)Beratungen über die weiteren negativen Presseberichte aufgeklärt werden, was zuvor bereits der 14. Senat des OLG Hamburg festgelegt hatte in seinem Urteil gegen die Bethmann Bank vom 16.05.2012 (Az.: 14 U 291/10, Streitwert: 7,4 Mio. €). Da solche Presseberichte bereits ab Ausbruch der US-Hypothekenkreditkrise Mitte 2007 vorlagen, müsste das OLG nun konsequenterweise auch ab dem Zeitpunkt Beratungspflichten erkennen.
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Autor: Dr. Can Ansay - www.ansay.de

