Rechtsanwalt Dr. Can Ansay
Moody's
Rechtsanwalt Dr. Can Ansay

Ansay: US-Ratingagentur „Moody´s“ kann an jedem Ort in BRD verklagt werden

OLG Frankfurt: Klage gegen „Moody´s“ in ganz BRD zulässig.

Gemäß des von Rechtsanwalt Dr. Ansay aus Hamburg aus abgetretenem Recht im eigenen Namen erstrittenen rechtskräftigen Urteils des OLG Frankfurt vom 12.09.12 (www.ansay.de/OLG-FRA-Urteil-12-09-2012, Az.: 9 U 36/11) kann die US-Ratingagentur „Moody´s“ an jedem Ort in BRD verklagt werden. Denn der sog. Gerichtsstand des Vermögens gemäß § 23 ZPO besteht bereits dadurch, dass die Marke „Moody´s“ allein durch ihre Bekanntheit in BRD ein vermögenswertes Markenrecht begründet.

Demnach kann nun fallübergreifend sogar jedes ausländische Unternehmen in BRD verklagt werden, wenn dessen Marke in deutschen Fachkreisen bekannt ist. Nur der Kläger muss „seinen Wohnsitz oder seinen Aufenthalt“ in BRD haben. Dieses Urteil errichtet also ein rechtliches Schutzschild für alle Deutschen gegen Angriffe von außen, so dass ausländische Unternehmen wie „Moody´s“ es sich zukünftig gut überlegen müssen, ob sie Rechtsgüter von Deutschen gefährden. Denn sie müssen nun insb. auch mit einstweiligen Unterlassungsverfügungen deutscher Gerichte rechnen, wenn z.B. „Moody´s“ ein BRD-Unternehmen falsch benotet.

Das OLG hat das Verfahren nun an das LG zurückverwiesen, welches wohl in ca. 9 Monaten die Begründetheit beurteilt. Falls diese Musterklage begründet ist, könnten nicht nur alle Lehman-Opfer erfolgreich klagen, sondern wohl auch alle Opfer von zu hoch benoteten Hypothekenkreditderivaten, wie z.B. Hypo Real Estate. In einem vergleichbaren Verfahren gegen die US-Ratingagentur „S&P“ war gemäß wegweisendem Urteil des OLG Frankfurt vom 28.11.11 (Az.: 21 U 23/11) der Gerichtsstand des Vermögens bisher nur in Frankfurt eröffnet und nur weil „S&P“ vermögenswerte Verträge mit Frankfurter Unternehmen nachgewiesen wurde.

Autor: Rechtsanwalt Dr. Can Ansay - www.ansay.de

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