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Anleger nehmen Vergleichsangebot der Sparkasse an

Nächster Lehman-Termin vor dem BGH aufgehoben

Opfer der Lehman-Pleite haben Grund zur Freude: Ein weiterer Verhandlungstermin zu "Lehman-Zertifikaten" vor dem Bundesgerichtshof wurde aufgehoben. Es geht um das Aktenzeichen XI ZR 132/11 . Das LG Hamburg (Urteil vom 8. September 2010 - 319 O 201/09 ) und das Hanseatisches Oberlandesgericht (Urteil vom 23. Februar 2011 - 13 U 191/10 ) hatten vorinstanzliche Urteile gefüllt - die jeweils unterlegene Sparkasse hatte das Verfahren per Revision vor den BGH getragen.

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute auch den zweiten der ursprünglich mit Pressemitteilung Nr. 6/2012 für den 14. Februar 2012 angekündigten Verhandlungstermine zum Erwerb von "Lehman-Zertifikaten" aufgehoben, nachdem auch in dieser Sache (XI ZR 132/11) die Revision - infolge eines zwischen den Parteien geschlossenen Vergleichs - zurückgenommen worden ist. Anders als in der zuvor durch Revisionsrücknahme erledigten Sache XI ZR 411/10 (vgl. Pressemitteilung Nr. 9/2012) war in der jetzt zurückgenommenen Revision die Anlegerseite Rechtsmittelführer. Heißt: Die Anlegerseite hat den Vergleichsvorschlag der Sparkasse angenommen. Der XI. Zivilsenat wird nunmehr in anderen Revisionsverfahren zum Erwerb von "Lehman-Zertifikaten" Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen.

Quelle: Preemitteiluing des BGH vom 20. Januar 2012

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