Dr. Can Ansay
Lehman Brothers | KapMuG
Dr. Can Ansay

LG wird 8 KapMuG-Anträge im Klageregister eintragen

Lehman-Zertifikate: LG Hamburg lässt „Deutsche Sammelklage“ gemäß KapMuG gegen HASPA zu

Das Landgericht Hamburg hat nun in 8 von Rechtsanwalt Dr. Can Ansay angestrengten parallelen Lehman-Verfahren gegen die HASPA jeweils seine „Deutsche Sammelklage“ gemäß KapMuG (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz) zugelassen, d.h. das LG wird Ansays acht KapMuG-Anträge im Klageregister eintragen. 5 dieser Anträge betreffen den Prospekt zum Lehman-Zertifikat „ProtectExpress“ (ISIN XS0272318709) und 3 Anträge den Prospekt zum Lehman-Zertifikat „Bull 2“ (ISIN DE000A0TLG93, siehe z.B. Beschluss vom 03.01.2012: www.ansay.de/kapmug-beschluss).

Wenn dann innerhalb von 4 Monaten insg. jeweils 10 gleichgerichtete Anträge aus 10 Lehman-Verfahren vorliegen, wird das OLG Hamburg über die Feststellungsziele aus dem Antrag entscheiden, d.h. im besten Fall, dass der Prospekt insb. ein falsches Rating und Sicherheit der Zertifikate vortäuschte. Diese Feststellungen gelten dann fallübergreifend für alle bis dahin von Amts wegen ausgesetzten Lehman-Verfahren bzgl. desselben Zertifikats, auch wenn in den Verfahren kein Antrag gestellt wurde. Die Erfolgschancen erhöhen sich also für alle diese Anleger erheblich, auch wenn sie einen Prospekt nie erhalten haben und sie ein anderer Anwalt vertritt.

Dr. Can Ansay: "Falls Sie also eines der oben genannten Lehman-Zertifikate von der Haspa erworben haben, beteiligen Sie sich an der Sammelklage, indem Ihr Anwalt gleichgerichtete Anträge stellt. Ich stelle die nötigen Dokumente gern kostenlos zur Verfügung. Dabei ist egal, ob Sie bereits vor dem BGH klagen oder ob Sie eine Klage erst noch einreichen."

Und weiter: "Das sehr komplexe KapMuG-Verfahren beherrschen nur die besten Anwälte. Im Fall Lehman hat außer mir kein anderer Anwalt ein KapMuG-Verfahren öffentlich auch nur für möglich gehalten (siehe z.B. www.welt.de/finanzen/article3292597/Bekommen-Lehman-Opfer-jetzt-ihr-Geld-zurueck.html)."

Aus dem Beschluss des LG Hamburg ergibt sich fallübergreifend vorteilhaft für alle geschädigten Kapitalanleger, dass ein KapMuG-Verfahren auch zulässig ist, wenn der falsche Prospekt nicht von der beklagten Bank stammt und auch nie an den Anleger übergeben wurde. Somit kann jeder Anleger ein KapMuG-Verfahren gegen seine jeweilige Bank einleiten und dadurch wichtige Fragen vorab vom OLG klären lassen. Dadurch kommen alle Anleger schneller und günstiger zu ihrem Recht.
Entgegen dieser fundierten Ansicht des LG Hamburg hatten jedoch das LG Düsseldorf und LG Frankfurt  Ansays vergleichbaren KapMuG-Anträge rechtswidrig abgelehnt, offenbar willkürlich, um sich den hohen Aufwand zu ersparen. Insofern ist auch hier auffällig, dass sich die Inkompetenz der Gerichte im Fall Lehman fast nur zu Lasten der Anleger auswirkt.

Ansay ist sicher: "Leider brauchte auch das überforderte LG Hamburg zu Lasten aller Anleger mehr als 2 Jahre für die Zulassungsprüfung, weil insb. die Bankenkammer es für sinnvoller hielt, zunächst viele Lehman-Einzelfälle aufwändig zu beurteilen. Hätte die Bankenkammer 30 jedoch das KapMuG-Verfahren sinnvollerweise vorrangig behandelt, hätte sie auch alle anderen Verfahren „in einem Abwasch“ ohne Einzelfallprüfungen schneller und kompetenter beurteilen können. Insb. die inkompetente 16. Zivilkammer hat besonders schamlos über 2 Jahre lang den Beschluss der Bankenkammer 30 abgewartet und dann den Beschluss einfach abgeschrieben."
Aber auch die Bankenkammer 30 hat ohne vorherigen Hinweis wichtige Feststellungsziele, wie z.B. Lehmans´ hohe Verschuldung, nicht zugelassen, weil Rechtsanwalt Ansay dies angeblich nicht ausreichend begründet hatte. "Tatsächlich hatte ich sogar mit Hilfe eines Privatgutachtens aufwändig auf mehreren Seite den Fremdfinanzierungsgrad aufgrund der im Basisprospekt veröffentlichten Bilanzen ausgerechnet, der demnach doppelt so hoch war, wie erlaubt."

Auch für den BGH war laut Bond-Urteil die „hohe Verschuldung“ ohne weiteres aus dem Prospekt zur dortigen Bond-Anleihe erkennbar. Die Bankenkammer schreibt dazu auf S. 21 des Beschlusses: „Hier hätte konkret unter Vorlage und Erläuterung im Einzelnen aller einschlägiger Bilanzpositionen vorgetragen werden müssen, aus welchen konkreten Bilanzkennzahlen sich dieses behauptete Insolvenzrisiko ergibt.“
Ansay: "Diesen Vortrag werde ich nun problemlos in allen Fällen nachholen, evtl. auch durch einen weiteren KapMuG-Antrag. Die hohe Verschuldung Lehman´s war das größte konkrete Risiko aller Zertifikate und würde somit den Klageerfolg aller Lehman-Klagen begründen, egal ob ansonsten korrekt aufgeklärt wurde oder der Anleger risikobereit war. "

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