Anlegerschutz-Anwalt Husack vertrat Anleger vor dem LG & OLG
Lehman-Opfer hoffen: BGH verhandelt über Beratungspflichten
Am 27.9.2011 um 11:00 Uhr ist es so weit: Der Bundesgerichtshof (Az: XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10) wird zum ersten Mal über die Beratungspflichten von Banken im Zusammenhang mit Lehman-Zertifikaten verhandeln. In beiden vorhergehenden Verfahren wurden die Kläger vor dem Land- und Oberlandesgericht Hamburg von dem Mitglied des Anlegerschutzanwälte e.V. Herrn Rechtsanwalt Ulrich Husack aus Hamburg vertreten.
Während das Landgericht in beiden Fällen Schadenersatzansprüche gegen die Hamburger Sparkasse ( HASPA ) noch bejahte, gab das Oberlandesgericht der HASPA Recht.
In den Verfahren wird es darum gehen, ob die HASPA über ihre Gewinnmarge oder ihre Doppelrolle als Verkäuferin und Beraterin hätte aufklären müssen, und ob Sie den Klägern hätte mitteilen müssen, dass die Lehman-Papiere durch kein Einlagensicherungssystem abgesichert waren.
Sollten die Verfahren für die Anleger positiv ausgehen, könnten nicht nur Lehman-Geschädigte, sondern auch Anleger, die mit anderen Zertifikaten Schiffbruch erlitten haben, wieder hoffen.Zwar gibt es keinen Automatismus, dass andere Geschädigte von selbst Schadensersatz erhalten, wenn der BGH in den Verfahren Pflichtverletzungen der Bank feststellt, es würde aber die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen stark erleichtern.
Die Mitglieder des Anlegerschutzanwälte e.V. stehen bundesweit gerne für eine Prüfung der Erfolgsaussichten zur Verfügung.
Mehr Infos unter http://www.anlegerschutzanwalt.de
Infos zu Rechtsanwalt Husack:
Rechtsanwalt, Hamburg
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
(Kanzlei Husack)
Rechtsanwalt Ulrich Husack ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Sozius der Kanzlei Husack - Schnelle - Beckmann.
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