Rechtsanwalt Kai Malte Lippke schreibt für Anlegerschutz.tv
BAG Bankaktiengesellschaft | Bürgschaft | sittenwidrig
Rechtsanwalt Kai Malte Lippke schreibt für Anlegerschutz.tv

Sittenwidriges Verhalten der Bank

Landgericht weist Klage der BAG gegen Bürgin ab

"Wer bürgt, wird gewürgt." heißt es im Volksmund. Diese Erfahrung musste auch eine Mandantin machen. Ihr Ehemann hatte im Jahr 1997 zwei Kredite über umgerechnet 180.000 EUR für die Renovierung seines Hauses beantragt. Obwohl meine Mandantin arbeits- und vermögenslos war, machte die Bank die Gewährung der Kredite davon abhängig, dass sie eine Bürgschaft von umgerechnet 25.000 EUR übernimmt. Sie hatte nicht den Mut, die Übernahme der Bürgschaft abzulehnen, da ihr Ehemann schon viel Geld und Arbeit in das Haus gesteckt hatte. Daneben wurden die Kredite mit erstrangigen Grundschulden von umgerechnet 180.000 EUR besichert.

Es kam, wie es kommen musste. Nachdem der Ehemann insolvent wurde, kündigte die BAG die Kredite, leitete die Zwangsversteigerung des Hauses ein und verklagte meine Mandantin auf Zahlung eines Betrages von 25.000 EUR aus der Bürgschaft, anstatt erst einmal abzuwarten, ob nicht schon der Erlös aus der Zwangsversteigerung zur Tilgung des Kredites ausreicht.

Das Landgericht Leipzig wies die Klage mit Urteil vom 15.06.2012 ab und verurteilte die Bank dazu, der Ehefrau mein Honorar von 2000 EUR zu ersetzen. Es folgte der von mir vertretenen Ansicht, dass die Bürgschaft sittenwidrig und damit nichtig ist, weil meine Mandantin zum Zeitpunkt der Übernahme der Bürgschaft arbeitslos war und kein Vermögen besaß. Das Landgericht Leipzig urteilte daher zu Recht, dass deshalb die Vermutung bestehe, dass die Ehefrau die Bürgschaft nur wegen der emotionalen Verbundenheit zu ihrem Ehemann übernahm und die Bank dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt habe. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, ich gehe jedoch davon aus, dass die BAG keine Berufung einlegen wird, weil es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu sittenwidrigen Ehegattenbürgschaften entspricht.

Autor Kai Malte Lippke

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