Lehman-Opfer bekommt Geld zurück
LG Hamburg verurteilt TARGO Bank zu Schadensersatz
Der BGH entschied am 27.9.2011 gegen Lehman-Geschädigte, die wegen der Empfehlung von Zertifikaten ihre Bank auf Schadenersatz in Anspruch nahmen. Am gleichen Tag verurteilte das Landgericht Hamburg (330 O 430/10) in einem von Rechtsanwalt Ulrich Husack, Hamburg, geführten Verfahren die TARGO Bank (vormals Citibank) dazu, einem Anleger den in Lehman-Zertifikate investierten Betrag zurück zu bezahlen. Ulrich Husack ist Mitglied des Anlegerschutzanwälte e.V.
Zur Begründung führte das Gericht aus, die Beratung sei mangelhaft gewesen, weil der Berater den Anleger nicht deutlich genug darüber aufgeklärt hat, dass es sich nicht um eine Investition in Aktien oder Aktienfonds handelt, sondern quasi um ein Darlehen für eine amerikanische Bank. Dem Berater der TARGO Bank sei vorzuwerfen, dass er sich vor der Empfehlung der Zertifikate nicht vergewissert habe, ob der Anleger die Risiken des Finanzproduktes in jeder Hinsicht verstanden hat.

