Lehman-Experte Dr. Can Ansay aus Hamburg
Kommentar zu HASPA-Entscheidungden des BGH
Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Can Ansay befasst sich in einem aktuellen Kommentar mit den Urteilen des BGH in Sachen Lehman-Zertifikate. Der XI. Zivilsenat des BGH hatte mit zwei Urteilen jeweils vom 27.09.2011 (XI ZR 178/10 und XI
ZR 182/10) Revisionen zurückgewiesen von zwei Privatanlegern, die von der Hamburger Sparkasse AG („Haspa“) Schadenersatz wegen Falschbermit den aktuellen atung bzgl. des Kaufs von Lehman-Zertifikaten forderten. Da beide Urteile im Wesentlichen identisch sind, kommentier Dr. Ansay im Folgenden nur das erste Urteil (XI ZR 178/10) wie folgt insb. anhand des Grundgesetzes und der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH jeweils im sog. „Bond-Urteil“, „ZinswetteUrteil“ und in den „Kick-Back“-Entscheidungen. Das Urteil betrifft erstmals den Umfang von Infopflichten (= Aufklärungspflichten) eines Beraters bei der Empfehlung sog. „Lehman-Zertifikate“ , d.h. zu Zinswetten umgestaltete Anleihen einer
holländischen Zweckgesellschaft (Emittentin) der US-Investmentbank Lehman Brothers Holdings Inc. (Garantin), die beide schon seit 2006 hoch verschuldet waren und seit 15.09.2008 insolvent sind.
In BRD hatten ca. 10.000 Privatanleger von verschiedenen Banken nach Beratungen LehmanZertifikate i.H.v. ca. 1 Mrd. € gekauft, die nun nahezu wertlos sind. Die Banken hatten für den Verkauf von der Emittentin (heimlich) geldwerte Vorteile erhalten und sich bei der Bonitätsbewertung i.d.R. nur auf das „A“-Rating der Garantin verlassen. Einige Anleger wurden teilweise von ihren Banken außergerichtlich entschädigt und einige haben ihre Bank verklagt.

