Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Kombi-Rente: SpaRenta GmbH & Co. KG und Generali Lebensversicherung AG zu Schadenersatz verurteilt
SpaRenta GmbH & Co. KG und Generali Lebensversicherung AG hinsichtlich des Produkts Kombi-Rente zu Schadenersatz verurteilt
Bundesweit erstmalig wurden die Generali Lebensversicherung AG und die SpaRenta GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit dem von der SpaRenta GmbH aufgelegten Produkt der SpaRenta Kombi-Rente zu Schadenersatz an einen Anleger verurteilt.
Das LG Stuttgart gab in seinem Urteil vom 24.06.2011 der von Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel von Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Heidelberg–Berlin vertretenen Auffassung Recht, wonach der Generali Lebensversicherung AG und der SpaRenta GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit der Kombi-Rente Aufklärungspflichtverletzungen vorzuwerfen sind. Daher erhalten die von Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertretenen Anleger nun im Wege des Schadensersatzes nach dem Urteil des LG Stuttgart ihren entstandenen Schaden vollständig ersetzt.
Die SpaRenta GmbH hatte ein Kombinationsmodell zur Altersvorsorge angeboten. Dieses bestand aus einer fremdfinanzierten Rentenversicherung bei der Generali Lebensversicherung AG und einem Investmentfondssparplan als Tilgungsinstrument für das Darlehen. Die Kombi-Rente wurde immer wieder mit den gleichen Investmentfonds angeboten. Hinsichtlich des erwarteten Wachstums wurde, bezogen auf den Investmentfonds, in der Musterberechnung einheitlich von einem Wertzuwachs in Höhe von 8,5 % ausgegangen, hierdurch konnten die Ansparraten gering gehalten werden. Dies barg jedoch ein erhebliches Risiko für die Anleger.
Die Finanzierungen erfolgten über Fremdwährungsdarlehen (Schweizer Franken). Durch den starken Schweizer Franken und durch die teils massiven Einbrüche bei den Investmentfonds sind bei den Anlegern erhebliche Verluste eingetreten, die nicht selten über 100.000 € liegen. „Die jetzt vorliegende Entscheidung kann als Durchbruch bezeichnet werden“ so Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel. Bislang sollen bundesweit zahlreiche Verfahren vor diversen Gerichten (diese sind alle nicht von Witt Rechtsanwälte geführt worden) verloren worden sein. „Wir konnten die entscheidenden Punkte herausarbeiten, die nunmehr auch für alle weiteren zahlreichen von Witt Rechtsanwälte vertretenen Mandanten die Chancen auf eine Rückabwicklung (Schadensersatz) erheblich erhöhen.
Da allerdings eine definitive Verjährung der Ansprüche der betroffenen Anleger zum 01.01.2012 eintreten wird, ist zeitnahes Handeln erforderlich. „Wir raten allen Anlegern dringend, sich über die Möglichkeiten der Rückabwicklung zu informieren, denn ansonsten können bald keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden“, rät Rechtsanwältin Dr. Knöpfel.
Verantwortlich:
Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Adenauerplatz 8 / Friedrichstrasse 191
69115 Heidelberg / 10117 Berlin
Tel.: 06221 / 43401-0
Fax: 06221 / 43401-40
witt@witt-rechtsanwaelte.de
www.witt-rechtsanwaelte.de
Über Witt, Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Witt, Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg sind seit Jahren erfolgreich in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, vor allem im Bereich des Kapitalanlagerechts, tätig. Für Anleger von Immobilienanlagen und sonstigen Anlageformen des grauen Kapitalmarkts konnten in den zurückliegenden Jahren zahlreiche richtungweisende obergerichtliche Urteile erstritten werden.
Die Wirtschaftswoche (17/2009) zählt Rechtsanwalt Hans Witt zu den Top 20 Anlegeranwälten in Deutschland. Als häufig empfohlener Rechtsanwalt ist er zudem im aktuellen JUVE Handbuch 2010/11 im Bereich Kapitalanlegerschutz aufgeführt.

