Rechtsanwalt Peter Ganz-Kolb, Mannheim
AXA Immoselect
Rechtsanwalt Peter Ganz-Kolb, Mannheim

Immobilienfonds Axa Immoselect - Schließung und deren Folgen

INun ist auch hier leider die bittere Wahrheit eingetreten, dass der Immobilienfonds geschlossen und damit abgewickelt wird. Aufgrund der Schließung werden die Immobilien verkauft. Durch den Zeitdruck beim Verkauf wird es zu weiteren Verlusten kommen. Die Anleger können laut dem Management erst im Frühjahr 2012 mit Auszahlungen rechnen.

Vor dem Hintergrund dieser negativen Nachricht stellt sich für die Anleger weiter oder verstärkt die Frage wie hoch die prozentuale Auszahlung sein dürfte. Die Preise auf dem Zweitmarkt zeigten, dass mit erheblichen Verlusten zu rechnen war. Durch die Schließung und dem erwähnten Verkaufsdruck dürften die Verluste noch höher ausfallen.

Über die Abwicklung und Rückzahlung hinaus stellt sich die Frage von weiteren Schadensersatzansprüchen aufgrund fehlerhafter Aufklärung und Beratung.
Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche können sich durch mehrere Umstände ergeben.

Teilweise wurde der Fonds als Alternative zu Festgeldanlagen angepriesen und in der Weise auch beraten. Bei Festgeldern ist das Geld vor Verlusten jedoch durch Einlagensicherungsfonds abgesichert. Bei fehlender Aufklärung zu möglichen Wertverlusten, die spätestens jetzt auch tatsächlich eintreten werden besteht ein Schadensersatzanspruch. Bei fehlender Aufklärung zu einer möglichen Aussetzung oder einer möglichen Schließung des Fonds kann auch dieser Umstand zu einem Schadensersatzanspruch führen. Zu beiden Punkten müssen die Gesamtumstände, die Vorerfahrungen und Kenntnisse des Anlegers mitberücksichtigt werden.
Schadensersatzansprüche können sich auch aus dem Umstand sich ergeben, wenn über Rückvergütungen bzw. Kickbacks nicht richtig und vollständig aufgeklärt wurde. Dies betrifft insbesondere die Fälle, bei denen die Beratungen über Banken stattgefunden haben und die jeweilige Bank die Empfehlung zum Kauf ausgesprochen hat.
Dies sind nur einzelne Punkte, die zu Schadensersatzansprüchen führen können. Zur Feststellung von Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen, die zu Schadensersatzansprüchen führen können, muss die individuelle und persönliche Beratungssituation überprüft werden. Hierzu sollte der Anleger sich an einen versierten Rechtsanwalt wenden. 

Die Verjährung kann schon nach drei Jahren nach der Unterschrift bei der Zeichnung eintreten. Weiter abzuwarten, eventuell darauf wie hoch die Auszahlung sein wird kann dem Anleger schon aufgrund der Verjährungsproblematik nicht empfohlen werden.

Rechtsanwalt Peter Ganz-Kolb
Rechtsanwalt Ganz-Kolb ist Inhaber der Kanzlei Ganz-Kolb

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E-Mail: info@ganz-kolb.de

Schwerpunktmäßig ist RA Ganz-Kolb auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts, des Bankrechts und des Anlegerschutzes tätig. Durch fachspezifische Tätigkeiten bei Banken etc. (z. B. 7-jährige Tätigkeit bei einem großen Discount-Broker/Wertpapierbank) sind umfangreiche und praktische Produktkenntnisse und Kenntnisse der Vertriebsabläufe vorhanden. Dies beginnt bei einer atypisch stillen Beteiligung und endet bei den Zertifikaten.

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