Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Fachanwalt prüft Schadensersatz für Anleger
HSSB Vermögensbildungsfonds II AMI geschlossen
Die Krise der offenen Immobilienfonds fordert weitere Opfer. Nun ist auch der HSSB Vermögensbildungsfonds II AMI betroffen. Er hat am 16.08.2012 die Anteilsrücknahme ausgesetzt. Ein Grund hierfür dürfte die Auflösung der offenen Immobilienfonds DEGI Europa und DEGI International, in der HSSB Vermögensbildungsfonds II AMI erheblich investiert hatte, sein.
Als Grund für die Schließung nennt die Fondsgesellschaft AmpegaGerling Investment, dass „erhebliche Anteilsscheinrückgaben seit längerer Zeit die kurzfristig liquidierbaren Vermögenspositionen in dem Sondervermögen weitestgehend aufgezehrt“ haben. Weiterhin heißt es in der Mitteilung der Fondsgesellschaft, der HSSB Vermögensbildungsfonds II AMI habe „nahezu vollständig in Offene Immobilienfonds investiert, welche die Anteilsscheinrücknahme ihrerseits ausgesetzt haben“.
Neben der Schließung des HSSB Vermögensbildungsfonds II AMI kündigte die Fondsgesellschaft die Verwaltung zum 31.05.2012. Im Anschluss daran muss die Depotbank entscheiden, wie es bei dem Mischfonds weitergehen wird. Eine Auflösung und Abwicklung des HSSB Vermögensbildungsfonds II AMI ist nach Einschätzung der AmpegaGerling Investment wahrscheinlich. Der Schwesterfonds HSSB Vermögensverwaltungsfonds I AMI P wurde kürzlich ebenfalls aufgelöst.
Was können die Anleger nach der Schließung des HSSB Vermögensbildungsfonds II AMI tun? Anleger des Mischfonds können durch die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Klarheit über ihre Handlungsmöglichkeiten erhalten. Wurden die Anleger vor der Investition in den HSSB Vermögensbildungsfonds II AMI falsch beraten, stehen beispielsweise Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum.
So mussten Anleger auf die im Jahr 2004 erstmals auftretende und seit 2008 sich verschärfende Krise der offenen Immobilienfonds, bei der es zu Schließungen und Liquidationen kam, hingewiesen werden. Auch mussten ihnen erklärt werden, dass die Anteilsrücknahme ausgesetzt werden kann. Anleger des HSSB Vermögensbildungsfonds II AMI, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und (Schadensersatz)Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
Mehr Informationen: Infoseite HSSB Vermögensbildungsfonds
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