Anleger sollen über Auflösung des Lebensversicherungsfonds entscheiden
HSC Optivita USA II – Fachanwalt klagt für Anleger auf Schadensersatz
Die Anleger des Lebensversicherungsfonds HSC Optivita USA II sollen über dessen Auflösung entscheiden. Dies geht aus einem Schreiben hervor, welches der Treuhänder kürzlich an die Anleger versandte. Erste konkrete Schritte wurden bereits unternommen. So wurde das Versicherungsportfolio des HSC Optivita USA II bereits Ende Juni 2012 vollständig verkauft.
Hinsichtlich des weiteren geplanten Vorgehens heißt es in dem Schreiben: „Unter Berücksichtigung einer angemessenen Liquiditätsreserve für die Liquidation der Gesellschaft schlägt die Fondsverwaltung vor, zunächst 95 % des aktuellen Kassenbestands der Gesellschaft an die Anleger auszuzahlen. Dies entspricht einer Ausschüttung von etwa 20 % bezogen auf das Nominalkapital.“
Weiterhin wird mitgeteilt, dass der Verkaufspreis für die Policen des Lebensversicherungsfonds HSC Optivita USA II auf einem hohen Marktpreisniveau liege. Allerdings bewegt sich das allgemeine Preisniveau seit „nunmehr etwa vier Jahren innerhalb eines schmalen Korridors auf einem unverändert niedrigen Niveau“. Da die Anleger bislang aber erst etwa 50 % ihres Anlagebetrags durch Ausschüttungen zurückerhalten haben, könnte dies für die Anleger Verluste bedeuten. Das Ende des HSC Optivita USA II steht aber ohnehin bevor: Der Gesellschaftsvertrag sieht eine automatische Beendigung zum Jahresende vor.
Anleger des Lebensversicherungsfonds HSC Optivita USA II, die angesichts dieses Szenarios wissen möchten, welche Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage kann geklärt werden, ob Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Anleger bei der Anlageberatung von ihren Bank- oder Sparkassenberatern falsch beraten wurden. So musste vor der Investition erklärt werden, wie ein Lebensversicherungsfonds funktioniert und welche Risiken bestehen.
Lebensversicherungsfond wie dem HSC Optivita USA II wohnen Verlustrisiken inne, da es sich um eine Beteiligung an einem Unternehmen handelt. Dies musste Anlegern erklärt werden, insbesondere wenn sie eine Altersvorsorge wünschten. Denn das Verlustrisiko widerspricht der gewünschten Sicherheit. Auch musste Anlegern ein Verkaufsprospekt übergeben werden, in dem der HSC Optivita USA II vorgestellt wird und die verschiedenen Risiken ausführlich beschrieben werden.
Da im Fall einer Falschberatung Schadensersatzansprüche im Raum stehen, können Anleger, die Verluste aufgrund der aktuellen Ereignisse befürchten, von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, welche individuellen Rechte und Ansprüche sie geltend machen können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt und berät bereits Anleger, die in den Fonds HSC Optivita USA II investierten.
Weitere Informationen: Infoseite Lebensversicherungsfonds
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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