Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Fachanwalt klagt für Anleger
HCI Shipping Select XVII: Tanker MS Hellespont Triumph meldet Insolvenz an
SOS beim Schiffsfonds HCI Shipping Select XVII: Nach dem Schiff MS HR Majesty meldete am 13.09.2012 auch der Tanker MS Hellespont Triumph Insolvenz an. Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select XVII bedeutete dies zwei schlechte Nachrichten in kurzer Zeit. Angesichts der drohenden Verluste bei ihrer Kapitalanlage können sie Hilfe beim Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht suchen.
Das Amtsgericht Hamburg führt das Insolvenzverfahren des Tankers MS Hellespont Triumph unter dem Aktenzeichen 509 IN 50/12. Damit enden die Probleme des Schiffes, das zuvor beschäftigungslos im Hafen lag, auf die schlechteste Weise. Dem Schiffsfonds HCI Shipping Select XVII verbleiben nach den Insolvenzen noch der Mehrzweckfrachter MS Emily C und die beiden Massengutfrachter MS Stadt Solingen und MS Lake St. Clair.
Anleger des HCI Shipping Select XVII, die sich angesichts der geballten Hiobsbotschaften und der drohenden Verluste von ihrer Kapitalanlage lösen möchten, können von einem im Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre individuellen Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs überprüfen lassen. Um ermitteln zu können, welche Ansprüche den Anlegern des Schiffsfonds zustehen, kann das Beratungsgespräch, welches vor der Investition in den HCI Shipping Select XVII stattfand, überprüft werden.
2 von 5 Schiffen des Dachfonds sind insolvent
Häufig versäumten Bankberater und Anlageberater, die Anleger über den unternehmerischen Charakter und die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufzuklären. Dabei hätten die Anleger darüber aufgeklärt werden müssen, dass den Beteiligungsgesellschaften wie jedem Unternehmen das Risiko der Insolvenz innewohnt und dass deshalb auf Ebene des Dachschiffsfonds das Risiko eines Totalverlusts besteht. Daher eignen sich Schiffsfonds nicht als sichere Kapitalanlage oder gar als Altersvorsorge. Daneben bestehen noch weitere Risiken. Auch wurden nicht in jedem Beratungsgespräch die Aufklärungspflichten hinsichtlich Vermittlungsprovisionen beachtet.
Passierten im Beratungsgespräch Fehler, bestehen für die Anleger des HCI Shipping Select XVII gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Dachfonds lösen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern fordern können. Anleger, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, sollten angesichts der aktuellen Probleme nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.
Mehr Informationen: Infoseite HCI Schiffsfonds
Mehr Informationen zu Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen: schiffsfonds.eu
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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