Anleger sollten ihre Ansprüche zügig geltend machen
HCI Österreich III – Verjährung droht
Der dritte Fonds des Hamburger Emissionshauses HCI Capital, der in österreichische Immobilien investiert, kam im Jahr 2002 auf den Markt: HCI Österreich III. Der Immobilienfonds erwarb in der Hauptstadt Wien drei Bürogebäude. Die Investitionssumme von 28 Mio. Euro wurde hälftig durch die Anleger in den HCI Österreich III zur Verfügung gestellt; die andere Hälfte wurde durch Fremdkapital finanziert. Mittlerweile mussten die Anleger allerdings feststellen, dass österreichische Immobilien keine Renditegaranten sind.
Drohende Verjährung im Jahr 2012!
Anleger des HCI Österreich III, die sich nicht länger mit der „nicht prospektgemäßen“ Entwicklung des Immobilienfonds abfinden möchten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung geklärt werden, ob sich die Anleger verlustfrei von ihrer Beteiligung am HCI Österreich III trennen können. Dazu wird beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft. Sollte die Anlageberatung fehlerhaft sein, können die Anleger sich von dem Immobilienfonds HCI Österreich III lösen und Schadensersatz fordern.
Zu den typischen Fehlerquellen der Anlageberatung für geschlossene Immobilienfonds zählen verletzte Hinweis- und Aufklärungspflichten. So geschieht es oft, dass die Anleger nicht hinreichend darauf hingewiesen werden, dass es sich bei dem Fonds um ein Unternehmen handelt. Mit dem unternehmerischen Charakter gehen auch Risiken einher, wie beispielsweise das Totalverlustrisiko. Wegen des Totalverlustrisikos eignet sich der HCI Österreich III aber nicht als eine sichere Geldanlage oder gar als sicherer Baustein einer Altersvorsorge. Desweiteren muss geklärt werden, ob die Berater Vermittlungsprovisionen (kick backs) erhielten, über die sie die Anleger aufklären mussten.
Anleger des HCI Österreich III, die das Gefühl haben, dass bei ihrer Anlageberatung diese oder ähnliche Versäumnisse auftraten, sollten rasch handeln. Denn eventuelle Schadensersatzansprüche drohen im Jahr 2012 zu verjähren – sogar tagesgenau! Daher sollten Anleger des HCI Österreich III prüfen, an welchem Tag im Jahr 2002 sie ihre Beteiligung erwarben und sich dringend an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt bereits Anleger des HCI Österreich III.
Weiterlesen unter: Infoseite HCI Österreich III
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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