Kanzlei Nittel zu Medico Fonds
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Kanzlei Nittel zu Medico Fonds

Gute Aussichten für Anleger von Medico Fonds auf Schadenersatz

Die Situation vieler Medico Fonds ist besorgniserregend. Zahlreichen Anlegern droht der Totalverlust ihres investierten Kapitals, möglicher Weise müssen sie noch Ausschüttungen, die sie in der Vergangenheit erhalten haben, zurückzahlen. Der Heidelberger Anlegeranwalt Mathias Nittel sieht für Anleger von Medico Fonds grundsätzlich gute Erfolgsaussichten, sich im Wege des Schadensersatzes von der Fondsbeteiligung zu lösen. „Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, die wesentlicher Vertriebspartner der Fondsinitiatorin war, hätte ihre Kunden vor dem Beitritt darüber aufklären müssen, welche Provisionen (Kick-backs) sie für die Vermittlung des Fonds erhält. Dies ist in den uns bekannten Fällen unterblieben.“

Dass die Fondsprospekte einen entsprechenden Hinweis enthalten, ändert daran, so Fachanwalt Nittel, grundsätzlich nichts: „Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss aus dem März 2011 zutreffend festgestellt, dass ein Hinweis im Prospekt nur dann die mündliche Aufklärung ersetzt, wenn der Prospekt rechtzeitig vor der Zeichnung übergeben wurde. In den mir bekannten Fällen war gerade das aber nicht der Fall.“

Daneben kann die Haftung des Anlageberaters wie ApoBank, Bonfinanz oder Deutsche Gesellschaft für Vermögensberatung  zudem darauf gestützt werden, dass die Anleger nicht darüber aufgeklärt wurden, dass durch planmäßige Auszahlungen, die nicht durch Gewinne der Gesellschaft gedeckt sind, die Haftung für die Kommanditeinlage teilweise wieder auflebt. Dies kann sich, so Anwalt Nittel, dann fatal für die Anleger auswirken, wenn der Fonds insolvent wird, was bei einigen Medico Fonds nicht auszuschließen ist: „Die Anleger verlieren dann nicht nur das investierte Kapital, sondern müssen gleichzeitig die bisher erhaltenen Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter des Fonds zahlen.“  Über dieses Risiko hätten die Anleger von ihrem Berater informiert werden müssen.
Bonnfinanz AG zu Schadensersatz wegen Falschberatung verurteilt

Das Landgericht Heilbronn hat im Jahr 2011 die Bonfinaz AG zum Schadensersatz verurteilt, weil sie im Zusammenhang mit der Zeichnung einer Beteiligung an den Medico Fonds Nr. 33 und Nr. 37 nicht darauf hingewiesen hat, dass es sich um eine riskante Beteiligung handelt. Für Anwalt Nittel eine klare Sache: „Fondsbeteiligungen sind unternehmerische Beteiligungen mit unternehmerischen Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals führen können. Dies darf in der Beratung weder verharmlost werden, noch darf eine solche Anlage als sicher dargestellt werden.“ Außerdem wies das Landgericht Heilbronn darauf hin, dass die Übergabe des Prospekts nach Zeichnung nicht ausreicht, um den Anleger über die Risiken ausreichend aufzuklären.

Für alle Anleger, die vor dem 31. Dezember 2001 Anteile an Medico Fonds gezeichnet haben, verjähren Schadensersatzansprüche mit Ablauf des 31. Dezember 2011. Das bedeutet, dass die Ansprüche nach diesem Datum nicht mehr durchgesetzt werden können, wenn bis dahin keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen wurden, also Klage erhoben wurde. Da nach seiner Erfahrung für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen von Medico Anlegern grundsätzlich gute Erfolgsaussichten bestehen, rät Anlegeranwalt Nittel, rechtzeitig entsprechende Schritte einzuleiten.

Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank-
 und Kapitalmarktrecht
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