Geld zurück aus Immobilienfonds

Wer mit seinem Geld in offenen Immobilienfonds (sog. Investmentfonds) festsitzt, weil diese Fonds geschlossen sind, wird Fachanwälte bemühen müssen, um sein Geld vollständig heraus zu bekommen. „Die Fehler der Fonds und die Verheimlichungen von Provisionen beim Verkauf der Fondsanteile an Anleger sind seit längerem bekannt. Sie wurden an dieser Stelle mehrfach thematisiert“, sagt Rechtsanwalt Dr. Marius Schick von der Kanzlei DSKP in Düsseldorf. Es geht zunächst um die Fonds Allianz Global Investors Premium Management Immobilien, AXA Immoselect, CS Eureal, Degi Europa, Degi International, KanAm Grundinvest, KanAm US Grundinvest, Morgan Stanley P2, SEB Immoinvest, UBS 3 Kontinente, TMW Immo.

Anteile dieser Fonds können derzeit – anders als es grundsätzlich vorgesehen ist – nicht an die Fondsgesellschaften zurückgegeben werden, wenn nicht sogar schon der ganze Fond in der Liquidation ist. Die Anteilwerte – auch der anderen noch offenen Immofonds – halten seit Jahren nicht, was Banken und Vertreter bei der Vermittlung der Anteile in Aussicht gestellt haben. Viele Anteilwerte sinken, etwa auch des Deka-ImmobilienEuropa oder des UniImmo Deutschland. „Wenn solche geschlossenen Fonds jetzt liquidiert werden, müssen Anleger mit Verlusten rechnen“, befürchtet Anwalt Dr. Schick. „In vielen Fällen dürften den Anlegern aber Schadensersatzansprüche zustehen, wenn wir der Bank nachweisen können, dass sie Bestandsprovisionen verheimlicht hat“. Diese Bestandsprovisionen sind quasi Rückvergütungen der Fondsgesellschaften – und zwar aus Gebühren, welche die Fondsgesellschaften den Anlegern und ihren Anteilpreisen intern belasten.

Solche Belastungen und Verheimlichungen gibt es im Übrigen auch bei vielen Wertpapierfonds. Recherchen haben ergeben, dass allein die rheinischen Sparkassen 2010 etwa 100 Mio. Euro an Bestandsprovisionen kassiert und verheimlicht haben. Auch viele Wertpapierfonds fallen seit Jahren durch schlechte Anteilwerte auf. Schließlich gibt es aber mit einem neuen Urteil des OLG Stuttgart vom 16.03.2011 zur Kick-back-Problematik auch für anscheinend aussichtslose Fälle wieder Hoffnung. Aufgrund der drohenden Verjährung ist ein rasches Handeln angezeigt. Die häufigsten Schadensersatzansprüche in diesem Zusammenhang verjähren genau 3 Jahre nach Erwerb der Fondsanteile.

Die Kanzlei Dittke, Schweiger, Kehl ist eine seit mehr als zwanzig Jahren bundesweit tätige, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Institution mit Standort in Düsseldorf. Im Fokus der Tätigkeiten stehen das Bank- und Kapitalmarktrecht. Weitere Schwerpunkte der Kanzlei bilden das Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht. Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Internetseite unter www.dskp.de

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