Dr. Can Ansay
Hamburger Anwalt Dr. Can Ansay verteilt wichtige "Geschenke"
Frohe Weihnachten allen Lehman-Opfern!
Der Hamburger Lehman-Experte Dr. Can Ansay hat grad rechtzeitig zum Fest für alle Lehman-Opfer wichtige Informationen bereit gestellt - Seine Weihgnachtsgeschenke an alle Lehman-Opfer soll helfen, dass geschädigte Anleger - ob nun Mandanten oder nicht - in den entscheidenden Momenten keine Fehler machen.
Sehr geehrte Lehman-Anleger,
I. Wertlose Verjährung Ihrer Ansprüche
Alle Lehman-geschädigten Anleger haben gegen ihre Bank insb. wegen Falschberatung wertvolle Schadenersatzansprüche, die jedoch wohl alle am 31.12.2011 verjähren. Diese Frist aus § 199 BGB gilt auch für Beratungen vor 2007, da Vorsatz des Beraters unterstellt wird und die Anleger frühestens durch die Lehman-Pleite die Falschberatung erkannt haben.
Kein Anspruch sollte wertlos verjähren, da die Erfolgschancen der Anspruchsdurchsetzung nach wie vor i.d.R. objektiv hoch sind. Daher rate ich Ihnen, ihre Ansprüche zu verwerten durch
1. ein Ombudsmannverfahren und später
2. eine Klage oder
3.Veräußerung:
1.Ombudsmannverfahren
Leiten Sie selbst - ohne Anwalt - das komplett kostenlose und einfache Ombudsmannverfahren ein (Ihr Aufwand: 1 Stunde). Dadurch hemmen Sie nicht nur die Verjährung für die Dauer des Verfahrens zzgl. 6 Monate, sondern Sie haben eine Chance i.H.v. ca. 50%, dass die Bank ihren Schaden teilweise (aus Kulanz) oder vollständig (aufgrund eines positiven Schlichtungsspruchs) ersetzt.
Benutzen Sie als Vorlage für Ihre Beschwerde einfach mein kostenloses Muster (www.ansay.de/ombudsmann-muster) und ergänzen Sie Ihre individuellen Umstände (nur Seite 1 und 4 sind nötig). Erst ein Anleger hat bisher dieses Muster verwendet und aus Kulanz 50% Schadenersatz erhalten, obwohl er vorher bereits vergeblich Zahlung gefordert hatte. Auch bei erfolglosem Ombudsmannverfahren stehen Ihnen danach noch immer folgende Möglichkeiten offen:
2.Klage
Klagen Sie mit einem Anwalt gegen Ihre Bank. Ihr Kostenrisiko können Sie selbst ausrechnen (www.koenig-dey.de/rvg-rechner) und um jeweils ca. 1/3 verringern durch Vereinbarung eines Erfolgshonorars sowie durch eine Sammelklage, die jedoch aufgetrennt werden kann. Sie sollten 3 Instanzen „durchhalten“ können, insb. da mit einem kompetenten Urteil erst beim BGH zu rechnen ist. Ein Klage lohnt sich erst ab einem Schaden i.H.v. ca. 20.000 €.
3.Veräußerung
Falls Sie auf keinen Fall klagen wollen, treten Sie Ihre Ansprüche an einen meiner Mandanten ab, der dann im eigenen Namen und auf eigenes Risiko klagt. Sie tragen keinerlei Kostenrisiken und werden am Erfolg beteiligt.
II. Weihnachtsgeschenke:
1. Klageschrift mit Anlagen
Mein 1. Weihnachtsgeschenk an alle Lehman-Opfer ist mein wertvoller Klageschriftentwurf (www.ansay.de/klage-muster) mit Anlagen, den Sie bzw. Ihr Anwalt kostenlos sowie unverbindlich für Ihre Anspruchsdurchsetzung verwenden dürfen.
Im Kampf gegen „das Monster des internationalen Finanzmarkts“ (Präsident a.D. Köhler) halten Sie somit als Wunderwaffe selbst das Schwert „Excalibur“ in Händen, welches ich in 3 Jahren hart geschmiedet habe. Der Klageschriftentwurf eignet sich als Vorlage für eine Klage oder zur Ergänzung Ihrer Ombudsmannbeschwerde bzw. Ihrer bereits laufenden Klage und erhöht damit Ihre Erfolgschancen stark.
Anlagen K 0 bis K 36 zum Klageschriftentwurf:
www.ansay.de/anlagen-k0bis8 (u.a. Bilanzen, Gutachten zu Lehman´s hoher Verschuldung)
www.ansay.de/anlagen-k9bis13 (u.a. CDS-Kurse, Gutachten zur US-Bankenkrise)
Basisprospekte:
www.ansay.de/basisprospekt-30-08-06.pdf
www.ansay.de/basisprospekt-28-08-07.pdf
Presseartikel:
www.ansay.de/anlagen-k14-1bis14-21 (von 2003 - 26.06.2007)
www.ansay.de/anlagen-k14-22bis14-41 (von 26.07.2007 - 31.12.2007)
www.ansay.de/anlagen-k14-42bis14-44-3 (von 2008 - Pleite)
www.ansay.de/anlagen-k14-42bis14-56 (nach Pleite, Publikationen bzgl. Ratings)
Bisherige Urteile:
2. Bundesverfassungsbeschwerde
Mein 2. Weihnachtsgeschenk an alle Lehman-Opfer ist mein Entwurf einer Bundesverfassungsbeschwerde (www.ansay.de/verfassungsbeschwerde-muster), die Sie komplett kostenlos - auch ohne Anwalt - selbst einreichen können innerhalb eines Monats nach Eingang eines verfassungswidriges Urteils, gegen das kein Rechtsmittel möglich ist.
Ergänzen Sie die Verfassungsbeschwerde einfach anhand Ihres individuellen Urteils und anhand meines Kommentars zum BGH Urteil (www.ansay.de/bgh-lehman-urteil-kommentar). Sie müssen eigentlich nur prüfen, welche Textbausteine zu Ihrem Urteil passen und die Seitenzahlen etc. anpassen (Ihr Aufwand: 2 Stunden). Wie beim Ombudsmannverfahren brauchen Sie für diese Beschwerde keinen Anwalt und tragen bei Erfolgslosigkeit keinerlei Kosten.
Für alle vorgenannten Infos hafte ich nur gegenüber meinen Mandanten. Dies ist keine Werbung um ein Mandat.
Viel Erfolg und frohe Feiertage!
Dr. Can Ansay
Rechtsanwalt
Kanzlei Dr. Ansay
Hartungstr. 14
20146 Hamburg
Tel/Fax 040 - 44 55 89
Email Can@Ansay.de
Web www.Ansay.de

