Rechtsanwalt Peter Ganz-Kolb aus Mannheim
AXA Immoselect | DEGI International
Rechtsanwalt Peter Ganz-Kolb aus Mannheim

AXA ImmoSelect und DEGI International-Anleger sollten Schadensersatzklagen in Erwägung ziehen

Falschberatung zu offenen Immobilienfonds

Die Frage der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen unterlassener oder fehlerhafter Aufklärung und/oder Beratung ist seit dem Jahre 2001 oft eine Frage, die nicht schnell und problemlos geklärt werden kann. Der durchschnittliche Anleger ist bei der Verjährungsfrage in aller Regel überfordert. Deshalb wird ihm ausdrücklich geraten, sich möglichst früh an einen versierten Rechtsanwalt zu wenden, wenn er meint Schadensersatzansprüche zu haben.

Hierzu sei beispielhaft ein Vorfall mit einem Interessenten bei einer Beratung erwähnt. Der Interessent fragte aufgrund der Schließung des offenen Immobilienfonds Axa Immoselect nach  möglichen Schadensersatzansprüchen in seinem Fall. Nach Erteilung von grundsätzlichen Informationen vorab, hatte der Interessent nochmals oder wieder Kontakt mit dem Makler aufgenommen, der ihn den Axa Immoselect vermittelte. Dieser soll dem Interessent mitgeteilt haben, dass er doch die Abwicklung des Axa Immoselects abwarten soll. Wenn er dann noch einen Schaden hat, dann meldet der Makler dies seiner Haftpflichtversicherung und diese wird dem Anleger Schadensersatz für den restlichen Schaden leisten.

Erstens ist dies nur eine Behauptung und ein Vertrösten auf etwas was nicht eintreten wird. Zweitens wird in aller Regel eine Vermögenshaftpflichtversicherung etc. einen Schaden gerade nicht ohne rechtliche Prüfung anerkennen. Weiter erfolgt in aller Regel ein Anerkenntnis von  Ansprüchen nicht. Aber vor allem muss bedacht werden, dass der Axa Immoselect planmäßig erst im Jahre 2014 abgewickelt sein soll.

Die Verjährung beginnt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der Falschberatung und beträgt drei Jahre. Die Verjährung beginnt aber erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des Anlegers von den Anspruchsgründen und dem Anspruchsgegner. Der Anleger muss lediglich nach seiner Beurteilung davon ausgehen können, dass er einen Anspruch hat und auch den Anspruchsgegner kennt. Diese Beurteilung erfolgt gemäß den Umständen und ist nicht immer einfach.

Spätestens ab der erstmaligen Schließung des Axa Immoselects im Herbst 2008 war dem Anleger und damit dem Beratungsinteressent klar, dass er bzgl. einer möglichen Schließung fehlerhaft beraten wurde. Spätestens ab diesem Zeitpunkt läuft die dreijährige Regelverjährung bezüglich diesem Beratungsfehler, da im Herbst 2008 der Anteilsbesitzer von Axa Immoselect  die Kenntnis einer möglichen Schließung hat.

Dadurch wird deutlich, dass der Makler dem Interessenten Umstände vortäuschte, die nicht eintreffen werden. Im Jahre 2014 wird die Vermögenshaftpflichtversicherung und der Makler sich bezüglich dem Punkt der Falschaufklärung zu möglichen Schließungen auf Verjährung berufen. Auch ist klar, dass eine verjährte Forderung in aller Regel weder von Geschäftsleuten noch von einer Vermögenshaftpflichtversicherung oder von Maklern weder anerkannt noch bezahlt werden wird.

Dieses kleine Beispiel zeigt, dass der Anleger die Hinweise zur Problematik der Verjährung Ernst nehmen sollte. Ist eine Verjährung eingetreten, so stellt dies ein KO-Kriterium für eventuelle Schadensersatzansprüche dar. Eine Verfolgung der Ansprüche ist dann sinnlos. Weiter sei erwähnt, dass die Verjährung auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnen kann. Dies dann, wenn Beratungsfehler zu verschiedenen Zeitpunkten stattgefunden haben. 

Rechtsanwalt Peter Ganz-Kolb
Rechtsanwalt Ganz-Kolb ist Inhaber der Kanzlei Ganz-Kolb
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Schwerpunktmäßig ist RA Ganz-Kolb auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts, des Bankrechts und des Anlegerschutzes tätig. Durch fachspezifische Tätigkeiten bei Banken etc. (z. B. 7-jährige Tätigkeit bei einem großen Discount-Broker/Wertpapierbank) sind umfangreiche und praktische Produktkenntnisse und Kenntnisse der Vertriebsabläufe vorhanden. Dies beginnt bei einer atypisch stillen Beteiligung und endet bei den Zertifikaten.

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