Anleger sollten Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
Falschberatung der Commerzbank bei der Vermittlung des CFB Fonds 167 Containerriesen-Fonds
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Anleger, die in den Schiffsfonds CFB Fonds 167 Containerriesen-Fonds investiert haben, können oftmalls Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Grundlage hierfür kann die Falschberatung durch die Bank sein, erklärt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Das Landgericht Essen (Urteil vom 14.09.2011, Az. 11 O 298/10) hat sich bereits letztes Jahr mit einem Fall befasst, in dem ein Anleger umgerechnet knapp EUR 30.000 in den CFB Fonds 167 Containerriesen-Fonds investierte. Dabei wurde ihm das Investment von dem zuständigen Berater der Commerzbank als hochgradig sicher und rentabel angepriesen. Es solle auch zur Altersvorsorge dienen. Zudem sei der Vermögensaufbau praktisch garantiert.
Tatsächlich befinden sich aber Schiffsfonds schon seit Jahren in einem Abwärtstrend, wie Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden berichtet. Steigende Rohstoffpreise und sinkende Charterraten steuern viele Fonds und mit ihnen die Anleger in den wirtschaftlichen Ruin.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt nun vielen Anlegern, die von der Commerzbank beraten wurden, wieder Hoffnung. Bei der Vermittlung der Fondsanteile des CFB Fonds 167 Containerriesen-Fonds durch die Commerzbank wurde nämlich oftmals nicht über geflossene Provisionen, die die Bank von dem Fonds für die Vermittlung der Anlage erhält, aufgeklärt.
Schon dies genügt, um die Bank zum Schadenersatz zu verurteilen. Hinzu kommen die zahlreichen Beratungsfehler, die im Hause der Commerzbank aufgetreten sind. Wie bereits erörtert, wurden die Fondsanteile des CFB Fonds 167 von den Bankberatern als altersvorsorgetauglich und hoch rentabel angepriesen. Tatsächlich war aber das Gegenteil der Fall. Die Beteiligung ist hoch spekulativ. Die Anleger sind sogar mit einem Totalverlustrisiko belastet. Von einer Tauglichkeit zur Altersvorsorge kann und darf hier keine Rede sein.
Betroffene Anleger, die von ihrer Bank falsch beraten wurden, sollten sich nun von einem rechtskundigen Spezialisten aus dem Anlegerschutz beraten lassen. Rechtsanwalt Cäsar-Preller rät den Anlegern, sich frühzeitig um Schadenersatzansprüche gegen die Bank zu kümmern, um der Gefahr der Verjährung zu begegnen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München.
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