Dreiländerfonds 94/17-Walter Fink KG: Schadensersatzansprüchen gegen den AWD droht Verjährung zum Jahresende 2011
Die Heidelberger Anlegerkanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt zahlreiche Anleger, die sich auf Anraten eines AWD-Beraters an dem geschlossenen Fonds Dreiländerfonds 94/17-Walter Fink KG beteiligt haben. Unsere Mandanten haben uns beauftragt, Schadenersatzansprüche gegen den AWD geltend zu machen. Die Dreiländerfonds wurden Mitte der 1990er Jahre im großem Umfang vom Allgemeinen Wirtschaftsdienst Gesellschaft für Wirtschaftsberatung und Finanzbetreuung mbH (bekannt unter der Bezeichnung AWD) vertriebenen.
In den Fällen unserer Mandanten haben wir Anhaltspunkte dafür gefunden, dass diese weder anleger-, noch anlagegerecht beraten wurden, so dass wir unseren Mandanten empfohlen haben, Schadenersatzansprüche gegen den AWD geltend zu machen.
Häufig war die Beratung nicht anleger- oder anlagerecht. So war in vielen Fällen eine Altersvorsorge gewünscht, die mit dem Eintritt ins Rentenalter durch die Ausschüttung die gesetzliche Rente aufstocken oder bei Selbstständigen die Rente darstellen sollte.
Weiter wurden oft die Risiken einer solchen Beteiligung, die eine Beteiligung an dem wirtschaftlichen Erfolg einer Gesellschaft und damit eine unternehmerischen Beteiligung mit dem damit verbundenen Risiko des Totalverlustes, überhaupt nicht dargestellt oder so verschleiert, dass sich die Anleger überhaupt kein Bild von dem Risiko, das die Beteiligung mit sich bringt machen konnten.
Auf die Fragen der Anleger, was den bei einem unvorhergesehene finanziellen Engpass passiere, wenn man die eingezahlte Summe kurzfristig benötigen würde, wurde häufig die falsche Auskunft erteilt, dass die Beteiligung jederzeit veräußerbar sei.
Wegen der fehlerhaften Beratung bestehen derzeit noch Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche gegen den AWD, für den die Berater tätig waren, durchzusetzen. Die Schadensersatzansprüche wegen einer Falschberatung im Zusammenhang mit der Beteiligung an dem Dreiländerfonds 94/17- Walter Fink-KG verjähren allerdings spätestens zum 31. Dezember 2011, so dass bis dahin auf jeden Fall Klage eingereicht werden muss.
Wir empfehlen DLF-Anlegern, sich durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen, um nicht wertvolle Ansprüche endgültig verfallen zu lassen.
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