Das Netz vergisst nie nichts - oder doch?

Gerade Anwälte, deren Texte oft nur zum Zeitpunkt der Dokumentation Gültigkeit haben, sollten sich Gedanken darüber machen, wie das Auffinden alter oder vielleicht sogar widerrufener Urteile auf Dauer verhindert werden kann. Alle Möglichkeiten dazu sollten im Rahmen guten Anwaltsmarketings ausgelotet, auf Wirksamkeit überprüft und dann auch realisiert werden.

Internetseiten wie z.B. www.archive.org machen es heute möglich, sich Homepages so anzuschauen, wie sie vor 5 Jahren aussahen. Dieses insbesondere bei eifrigen Abmahnanwälten sehr beliebte Werkzeug - auch als "Wayback-Machine" bekannt - schickt seine "Spider" ebenso wie Google auf den Weg, um alle erreichbaren Homepages zu durchsuchen und abzuspeichern. archive.org macht dies sogar mehrmals monatlich und stellt die entsprechenden Seiten dann allen, die sich dafür interessieren zur Verfügung.

Dies zu verhindern sollte grundsätzlicher Bestandteil vorsorgendem und nachhaltigem Reputationsmanagements sein - für Anwälte ganz besonders, denn wer möchte auf Dauer Dinge im Netz recherchierbar halten, die man aus unterschiedlichsten Gründen lieber gelöscht sähe.

Ein weiteres Thema ist das Ausschließen bestimmter Verzeichnisse für Google-Robots. Was in diesen Verzeichnissen geschrieben steht, bleibt im Haus. Auch hier gibt es unterschiedlichste Argumente für ein durchdachtes Reputationsmanagement.

Die Warsteiner Agentur schmallenberg.txt ist seit über 10 Jahren mit Anwaltsmarketing im WWW befasst und ist bei der Erstellung Ihres ganz individuellen Reputations-Management gern behilflich.

Kontakt:

Udo Schmallenberg, Holunderweg 2, 59581 Warsten

Tel.: 0171 53 55 710 oder info@anlegerschutz.tv

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