DEGI International Anleger sollten Schadenersatzansprüche nicht verjähren lassen
Die Ungewissheit um die künftige Entwicklung des offenen Immobilienfonds DEGI International beschäftigt die Anleger. Wird er tatsächlich, wie vom Fondsmanagement ständig betont, im November wieder geöffnet oder folgt er dem Schicksal seines Schwesterfonds DEGI Europa, der von Aberdeen schon abgewickelt wird? Eine Frage, auf die es aus der Sicht des Anlegeranwalts Mathias Nittel derzeit keine klare Antwort geben kann. „Wichtig ist es aber, die Ursachen für die Schließung des Fonds zu betrachten und daraus die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen.“
Hintergrund der aktuellen Krise ist, dass der DEGI International nicht über ausreichend Liquidität verfügt, um die Anleger auszubezahlen, die ihre Anteile zurückgeben wollen. Daher ist seit 16. November 2009 die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt. Bis längstens 16. November 2011 hat Aberdeen als Fondsmanagement des DEGI International nun Zeit, einerseits durch den Verkauf des Fonds ausreichend Liquidität für die Wiedereröffnung des Fonds, andererseits bei den Fondsanlegern genügend Vertrauen in ein Weiterführungskonzept zu schaffen. Anderenfalls muss der Fonds liquidiert werden.
Dabei sind die Probleme des Fonds, die einer Weiterführung entgegenstehen, äußerst gewichtig. In der jüngsten Herabstufung des DEGI International durch die Ratingagentur Scope werden diese Schwierigkeiten deutlich. Im aktuellen Rating offener Immobilienfonds landete der DEGI International als Fonds mit der niedrigsten Qualitätseinstufung und der niedrigst möglichen Ratingklasse „D“ in der Gesamtbewertung auf dem letzten Platz. Dabei wies der DEGI International mit – 15 % die schlechteste Rendite der bewerteten offenen Immobilienfonds und mit 41,6% die zweithöchste Fremdakpitalquote auf.
Hohe Quote an Großanlegern bedingt Liquiditätsrisiko
Schon im Jahr 2007 stand der DEGI International in der Kritik, damals Seitens des Branchenverbandes BVI, der die hohe Quote von Großinvestoren mit mehr als 1 Mio. € bemängelte. Im Durchschnitt der Fonds lag die Quote der Großanleger damals bei rund 15 Prozent, beim DEGI International bei 31 %. Aus Sicht des BVI sind es gerade die Großkunden, die durch den Abzug großer Beträge in kurzer Zeit die Liquiditätsreserven der Fonds aufbrauchen und zur Schließung zwingen.
Ob die nunmehr vollzogenen Immobilienverkäufe ausreichend Liquidität für eine Wiedereröffnung des DEGI International schaffen, wird sich im November 2011 zeigen. Bei der insgesamt negativen Stimmung für die gesamte Assetklasse offener Immobilienfonds ist in den Augen von Anlegeranwalt Nittel Skepsis angebracht.
Gute Chancen für Schadenersatz – aber Verjährung droht!
Hinzu kommt, dass er bei vielen seiner Mandanten feststellen musste, dass sie im Vorfeld der Anlageentscheidung unvollständig und falsch beraten wurden. „Eine Aufklärung über die von der Allianz beziehungsweise der Dresdner Bank vereinnahmten Provisionen ist ebenso wenig erfolgt, wie über die mit der Aussetzung der Anteilsrücknahme und der Liquidation des Fonds verbundenen Verlustrisiken“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalanalgerecht. Daher bestünden gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. „Da in vielen Fällen zudem die Verjährung der Schadenersatzansprüche droht, kann ich Anlegern nicht zu raten, bis zum November abzuwarten“, lautet die Empfehlung von Anlegeranwalt Nittel. Für viele Mandanten hat er daher bereits Schadenersatzklagen eingereicht.
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