KAP Rechtsanwälte empfehlen, Fragebogen nicht auszufüllen
Clerical Medical-Fragebogen mit Vorsicht genießen
KAP-Rechtsanwälte, München
München, den 10.10.2012 – Geschädigte Anleger der englischen Lebensversicherungsgesellschaft Clerical Medical Investment (kurz CMI) erhalten plötzlich Fragebögen der Clerical Medical, verbunden mit der Bitte, diesen "so schnell wie möglich" an die Clerical Medical zurück zu schicken. Scheint der Fragebogen auf den ersten Blick noch eine gute Idee zu sein, um eine schnelle unbürokratische Lösung zu erreichen, entpuppen sich bei genauerem Hinsehen erhebliche Fallstricke, die Clerical Medical Anleger beim unbedachten Ausfüllen ihre Schadensersatzansprüche kosten könnten oder zumindest deren Durchsetzung erheblich erschweren könnten.
Zunächst werden in den ersten Fragen nicht nur wie es die Überschrift vermuten lässt, "harmlose" Fragen zur Versicherungspolice gestellt, sondern die Fragen gehen in Details, die unter anderem bei einer gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen entscheidend sein können. Auffällig ist, dass Fragen gestellt werden, die aus unseren Erfahrungen bei Clerical Medical bereits selbst beantwortet werden könnten. Zu befürchten ist, aus unserer Sicht, dass das kein Zufall ist.
So wird etwa danach gefragt, ob die Police abgetreten wurde, obwohl CMI bei Abtretungen - z.B. im Rahmen von "Hebelmodellen" wie dem so genannten EuroPlan, der LEX-Konzept-Rente, der Sicherheits-Kompakt-Rente ("SKR", auch "Schnee-Rente"), dem Profit-Plan Noble und anderen - nach unserer Kenntnis diese Abtretung von Anfang an deutlich mitgeteilt wurde. Ebenso verhält es sich mit der Frage 7:
“Wie haben Sie Ihre Clerical Medical Versicherungspolice/n finanziert?“
Auch hier hat unsere Erfahrung gezeigt, dass CMI die Finanzierung der Versicherung in den meisten Fällen bereits im Antragsformular oder durch den Vermittler mitgeteilt wurde. Auch die Frage nach Namen und Adresse der finanzierenden Bank erscheint überflüssig, da diese der CMI ebenfalls in der Regel bereits mit dem Antrag bekannt war, zumindest durch die Abtretung an die Bank.
Besonders kritisch sollten Anleger die Frage 13. beäugen. Während Frage 12 zu beantragten oder geänderten Auszahlungen noch relativ harmlos erscheint (auch wenn die CMI diese Frage ohne weiteres durch einen Blick in ihre Unterlagen selbst beantworten könnte), ist Frage 13 nach den Gründen der Änderung von Auszahlungen aus unserer Sicht kritisch. Insbesondere die Änderung der Auszahlungen aus persönlichen Gründen oder auf Anraten des Finanzberaters birgt große Gefahren hier Ansprüche zu verlieren. Im Gerichtsverfahren wären die Antworten auf diese Fragen übrigens von der CMI nachzuweisen, wäre es da nicht praktisch, wenn der Anleger die Antworten schon “freiwillig“ herausgibt?
Die Frage nach dem Darlehensbetrag und der Darlehenswährung (Frage 9) ist unseres Erachtens deshalb problematisch, da Anleger hier in große Erklärungsnöte kommen können, wenn die Angaben die etwa in einem späteren Prozess gemacht werden, von diesen Angaben abweichen.
Neben einigen anderen Punkten, etwa nach Darlehensbetrag und Darlehenswährung, ist auch der Fragenkatalog in Fragen 14 und 19 äußerst kritisch. Diese Fragen zielen nach unserer Ansicht hauptsächlich darauf ab, den Anlegern Antworten zu entlocken, die Clerical Medical bzw. deren Rechtsanwälte zur Argumentation nutzen könnten, die Schadensersatzansprüche seien bereits verjährt. Auch hier gilt: im Prozess trägt CMI die Beweislast für derartige Umstände, hat also ein großes Risiko die Argumentation nicht ausreichend unterlegen zu können. Ganz anders natürlich, wenn der Anleger schon im Vorfeld die Argumente quasi „auf dem Silbertablett“ serviert hat.
Auch in Frage 16 „wie lautet der Name und die Adresse des Versicherungsmaklers“, Frage 18 „Was war der Hauptgrund für den Abschluss der Versicherung“ und Frage 19 „Warum sind Sie mit der Versicherung jetzt unzufrieden“ lauern Gefahren, die der Laie nicht auf den ersten Blick erkennt.
Relativ klar auf eine Auseinandersetzung mit den aktuellen Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH) und des Oberlandesgerichts Stuttgart zielt die Frage 17 ab. Dort wird unter anderem die Frage gestellt „Wie funktionierte(n) die Versicherung(en) nach Ihrer damaligen Vorstellung?“ Auch hierbei handelt es sich wieder um Tatsachen, die die Clerical Medical in einem Gerichtsverfahren erst einmal behaupten und nachweisen müsste. Die Beantwortung dieser Frage kann auch zu erheblichen Nachteilen für den Anleger führen: so geht das Oberlandesgericht Stuttgart in seinen aktuellen Urteilen (z.B. 7 U 28/11) davon aus, dass Anleger und CMI z.B. bei Abschluss des Vertrages davon ausgegangen sind, dass Auszahlungen ohne Einschränkung gewährt werden. Abweichungen hiervon, vor allem in der Vorstellung des Anlegers müsste CMI beweisen.
Dass Clerical Medical mit dem Fragebogen auch praktisch sämtliche Unterlagen des Anlegers zu dessen Anlage und die Beratungsunterlagen des Vermittlers haben möchte, fällt vor diesem Hintergrund schon beinahe nicht mehr auf. Das "Kleingedruckte" am Ende des Fragebogens lässt auch gut erkennen, wozu der Fragebogen letzten Endes gedacht ist. Dort soll der Anleger bestätigen, dass CMI z.B. mit der finanzierenden Bank, dem Vermittler oder „jedem Dritten, der ein berechtigtes Interesse hat" Kontakt aufnehmen kann und die Angaben aus diesem Kontakt und dem Fragebogen „auch für Verwaltungs-, Gerichts- oder ähnliche Verfahren" nutzen kann. Verfahren also, in welchen es auf kleinste Nuancen in der Formulierung der Antworten auf die angesprochenen Fragen ankommen dürfte. Hier scheint die Versicherung zu hoffen, dass sich die Anleger durch ihre Antworten selbst "ein Bein stellen".
Generell sollte bei der Auseinandersetzung mit der Clerical Medical – gerade wenn es wie häufig um erhebliche Summen geht – ein mit Erfahrungen behafteter Rechtsanwalt eingeschaltet werden, der die Verhandlungen führt und die "Stolpersteine" kennt. Wie gesehen reicht manchmal schon eine unbedachte Angabe und schnell können Ansprüche verloren gehen.
"Vor der Rücksendung des Fragebogens raten wir unseren Mandanten ausdrücklich ab"
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