Verstoß gegen Treu und Glauben?
BHW kündigt voll besparte Bausparverträge
Eine auffällige Geschäftspolitik scheint derzeit die BHW-Bank an den Tag zu legen. Es geht um so genannte „Altbausparverträge“ der Kunden, die nunmehr nach und nach von der BHW gekündigt werden. Die rechtliche Gegebenheit ist an sich leicht: Der Bausparvertrag lief über eine gewisse Laufzeit und erlangte irgendwann Zuteilungsreife. Hatte der Kunde den Vertrag ständig bedient und auch nicht zwischenzeitlich einmal gekündigt, war natürlich irgendwann die maximale Bausparsumme erreicht.
In der Vergangenheit aber hatte die BHW ihren Kunden noch eingeräumt, ihre Verträge gleichwohl weiter zu besparen. Nun aber beruft sich die BHW auf ein Recht, die Verträge zu kündigen, und übt dieses auch verstärkt aus. Der Grund für diese Entscheidung dürfte recht einfach sein: Nach der früheren Wirtschaftslage war es für die Bank leicht, die Zinsen, die sie dem Kunden für das gegebene Kapital aus dem Bausparvertrag zahlen musste, am Kapitalmarkt mit dem Kapital des Kunden wieder zu refinanzieren bzw. sogar noch Gewinne abzuschöpfen. Bei der heutigen Marktlage aber muss die BHW wohl noch „draufzahlen“, wenn der Kunde das Kapital im Bausparvertrag behält bzw. sogar noch weiter anspart, um die vereinbarten Zinsen an den Kunden zahlen zu können.
Viele BHW-Kunden begehren insoweit berechtigterweise auf und fühlen sich von der Bank schlecht beraten. Schließlich verließ man sich darauf, dass der Vertrag trotz Erreichens der Bausparsumme weiter bespart werden könne, hatte die BHW dies doch in den vergangenen Jahren stets möglich gemacht. Hätte man gewusst, dass die BHW eines Tages kündigen würde, hätte man mit dem überschüssigen Kapital doch ganz anders umgehen bzw. andere Anlagestrategien verfolgen können. Man muss sich insoweit schon fragen, weshalb die BHW ihre Kunden überhaupt nicht über beabsichtigte Kündigungen und alternative Anlagen informiert, sondern sie schlicht vor vollendete Tatsachen gestellt hat.
Es wird zu prüfen sein, inwieweit das Verhalten der BHW ihren Kunden gegenüber einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt und die Kunden Schadenersatz verlangen können. Die Kanzlei Cäsar-Preller wird die Entwicklung beobachten und entsprechend anwaltlich beraten.
Mehr Informationen: Anlegerschutz-Portal
Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller
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