BGH-Urteil zu Zinsswaps
Das Urteil des Bundesgerichtshofes zu den so genannten Zinsswaps ist veröffentlicht worden. Rechtsanwalt Ansay aus Hamburg stellt uns den Download hier zur Verfügung und fasst die grundsätzliche Bedeutung des Urteils noch einmal zusammen.
Der BGH ist bzgl. Falschberatung bei Geldanlagen ausweislich des nun veröffentlichten anliegenden Urteils vom 22.03.2011 (Az.: XI ZR 33/10) nunmehr ausdrücklich der Ansicht, dass
- ein Kunde auch bei Aufklärung über ein „theoretisch unbegrenztes“ Verlustrisiko nicht ohne weiteres „auch bereit ist, hohe Risiken zu tragen.“ (Seite 14 des Urteils),
- der Berater sich Gewissheit verschaffen muss, dass der Kunde „die von ihm geschilderten Risiken des Finanzprodukts in jeder Hinsicht verstanden hat.“ (S. 14)
- „aus Fachkenntnissen des Kunden nicht auf dessen Risikobereitschaft geschlossen werden kann“ (S. 15)
- der Berater den Kunden eindeutig darüber aufklären muss, „dass das Chance-Risiko-Profil zwischen den Teilnehmern der Zinswette unausgewogen ist“ (S. 17)
- die Bank mit dem Beratungsvertrag die Pflicht übernimmt, „eine allein am Kundeninteresse ausgerichtete Empfehlung abzugeben.“ (S. 18) und
- unerheblich ist, „ob die einstrukturierte Gewinnmarge der Beklagten marktüblich ist“ (S. 21).
Viele Landgerichte und auch Oberlandesgerichte hatten bisher zugunsten der Banken gegenteilige Ansichten vertreten und aufgrund dessen auch viele Klagen von Lehman-Anlegern abgewiesen.
Dr. Can Ansay
Rechtsanwalt
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