Arno F. Likar
AvW | Amtshaftungsklage
Arno F. Likar

AvW - Amtshaftungsklage gegen Republik Österreich eingebracht

Nachdem die Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, jegliche Haftung für den den AvW-Genussscheininhabern entstandenen Schaden ablehnt, hat nun die auf Wirtschaftsrecht und Anlegerschutz spezialisierte Grazer Rechtsanwaltskanzlei LIKAR die ersten Amtshaftungsklagen eingebracht. Die (damalige) BWA (nunmehr FMA) hat trotz bekannter Verdachtsmomente eine Anzeigenerstattung unterlassen und keine weiteren Prüfungen und kein sog "Follow-Up" durchgeführt.

Des Weiteren hat sie grundsätzlich ihre aufsichtsrechtlichen Pflichten verletzt und den konzessionslosen Wertpapierhandel von AvW nicht unterbunden, erklärt der mit der Causa befasste Rechtsanwalt Arno F. Likar. Sein Kanzleikollege Peter Griehser ergänzt, dass AvW über kein internes Kontrollsystem verfügt hat und die BWA nicht einmal ein als Sondervermögen deklariertes Privatkonto von Dr. Auer-Welsbach beanstandet hat.  
Rückfragehinweis:
Rechtsanwaltskanzlei LIKAR GmbH
RA Mag. Arno F. Likar, LL.M.
Pestalozzistraße 1/II/12, 8010 Graz
office@anwaltskanzlei-likar.at
Tel.: 0316/823 723

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