Dr. Ralf Stoll
PRORENDITA-Fonds
Anleger von PRORENDITA-Fonds fürchten Totalverlust
17 000 Anleger befürchten nach den aktuellen Informationen zu ihren PRORENDITA-Fonds Totalverlust ihrer Einlagem. Sie hatten sich mit mehr als 330 Mio. € an den PRORENDITA-Fonds beteiligt. Die PRORENDITA-Fonds investierten dieses Geld in britische Zweitmarkt-Lebensversicherungen, insgesamt wurden so fünf PRORENDITA-Fonds aufgelegt..
Am 19.08.2011 informierte der Initiator Ideenkapital die Anleger der PRORENDITA EINS GmbH & Co. KG über die Lage des Fonds im Jahr 2010, sowie über die aktuelle Situation: hierbei errechnete sich eine Rückzahlungsquote bis zum Jahresende 2010 von ca. 40% unter Berücksichtigung der Ausschüttungen, die in den Jahren 2006 und 2007 vorgenommen wurden. Der PRORENDITA-Fonds bestand auch aus Fremdkapital, wobei der bei der Allied Irish Bank aufgenommene Kredit im Oktober 2011 ausläuft, die Bank aber eine Verlängerung der Kreditlinie nicht in Betracht zieht. Das Fondsmanagement des PRORENDITA-Fonds 1 teilt hierzu zwar mit, dass man derzeit mit der UniCredit Bank AG bezüglich einer Weiterfinanzierung verhandle. Nach der Erfahrung von Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH können viele Anleger Schadensersatzansprüche gegenüber ihren Banken und freien Beratern geltend machen, da bei den Beratungsgesprächen oft massive Fehler gemacht wurden.
Die PRORENDITA-Fonds wurden hauptsächlich durch die Commerzbank AG vertrieben, so dass Ansprüche gegen diese dringend von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt überprüft werden sollten. Solche entstehen, wenn bei den Beratungsgesprächen nicht auf die Risiken der geschlossenen Lebensversicherungsfonds eingegangen wurde, so vor allem, wenn das Risiko eines Totalverlusts der Einlage verschwiegen wurde.
Ein Beratungsfehler liegt auch dann vor, wenn den Anlegern der PRORENDITA-Fonds die Anlage als sicher und geeignet zur Altersvorsorge empfohlen wurde, da die PRORENDITA-Fonds eine unternehmerische Beteiligung darstellen: bei einer unternehmerischen Beteiligung nimmt der Anleger zwar am Gewinn der Gesellschaft teil, ebenso aber auch vollumfänglich an den Verlusten. Diese erheblichen Verlustrisiken lassen sich aber nicht mit einer Altersvorsorge in Einklang bringen. Weiterhin müssten Anleger der PRORENDITA-Fonds auch über das Zweitmarktrisiko aufgeklärt worden sein: bei einer Beteiligung an den PRORENDITA-Fonds ist man langfristig gebunden. Braucht der Anleger aber kurzfristig das Geld aus der Anlage, kann er die Beteiligung an den PRORENDITA-Fonds entweder überhaupt nicht oder nur unter erheblichen Abschlägen über die Börse verkaufen, da ein funktionierender Zweitmarkt nicht existiert.
Schließlich bestehen Schadensersatzansprüche auch dann, wenn Anlegern Kick-Backs verschwiegen wurden, also Provisionen, die die Commerzbank für die Vermittlung der PRORENDITA-Fonds von der Fondsgesellschaft erhalten hat.
Fühlen sich Anleger der PRORENDITA-Fonds also im obigen Sinne ebenfalls als schlecht von ihren Anlageberatern aufgeklärt, so sollten sie sich zur Überprüfung ihrer Schadensersatzansprüche an einen im Kapitalanlagerecht versierten Rechtsanwalt wenden.
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