Dr.Stoll: Angebote nicht ungeprüft annehmen
Allianz macht DEGI International Anlegern Umtauschangebot
Am 25. Oktober 2011 gab die Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH den Anlegern des DEGI International bekannt, dass auch dieser in den nächsten drei Jahren, nämlich bis zum 15. Oktober 2014, ordentlich abgewickelt werden wird. Die Rückgabewünsche der Anleger hätten bei einer Wiedereröffnung des DEGI International nicht bedient werden können, sodass eine solche nicht möglich war. Anleger des DEGI International sollen nun in den nächsten drei Jahren in halbjährlichen Tranchen ausbezahlt werden, die erste erfolgt hierbei im April 2012, wobei die Höhe der Zahlung aber noch ungewiss ist.
Die Anteile an dem DEGI International wurden von der Dresdner Bank AG vermittelt. Aus diesem Grunde bietet die Allianz derzeit ihren Kunden ein Umtauschangebot im Rahmen eines Vergleichs an: Inhalt dieses Angebots ist ein Anteilsverkauf- und Vergleichsvorschlag. Die Allianz Deutschland kauft alle Anteile des DEGI International der Kunden gegen einen Festpreis von 42,78 € pro Anteil zurück, wobei dieser Preis dem Rücknahmepreis vom 25.10.2011 entspricht. Von dem Angebot können nur Kunden - befristet bis zum 15.02.2012 - Gebrauch machen, die ihre Anteile vor der Schließung am 17.11.2009 bei der Allianz erworben haben, diese durchgängig gehalten haben und sie sich zusätzlich im Depot bei der Allianz Bank bzw. Allianz Global Investors befinden. Die Auszahlung an die Kunden erfolgt schließlich Ende Februar.
Die Allianz Deutschland umschreibt die Vorteile der Anleger des DEGI International bei diesem Vergleichsangebot folgendermaßen: Anleger des DEGI International sind nicht bis zum Ende der Abwicklung des Fonds an diesen gebunden, sondern erhalten sofort Liquidität, zusätzlich gibt es einen festen Rücknahmepreis und sie sind folglich vor weiteren Wertverlusten der Anteile des DEGI International geschützt.
Allerdings müssen Anleger des DEGI International, die auf dieses Vergleichsangebot der Allianz eingehen, auf jegliche Ansprüche gegen die Allianz und ihre Vertreter im Zusammenhang mit der Anlage an dem DEGI International verzichten. Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung können folglich nicht mehr geltend gemacht werden. Zusätzlich entstehen den Anlegern des DEGI International durch das Vergleichsangebot der Allianz Deutschland erhebliche Kursverluste. Außerdem sind Zinsverluste der letzten Jahre einzuberechnen, so dass das Angebot für die Anleger nicht akzeptabel ist, insbesondere nicht für diejenigen, die ein Überbrückungsdarlehen aufnehmen mussten bei der Allianz Bank oder einer andere Bank. Diese könnten aber möglicherweise ganz vermieden werden, wenn den Anlegern des DEGI International ein Schadensersatzanspruch gegenüber der Allianz zusteht, da diese dann die Anlage im Ganzen rückabwickeln muss, der Anleger also so gestellt wird, als ob er die Anlage an dem DEGI International nie geschlossen hätte.
Anleger des DEGI International, die ihre Anteile bei der Allianz erworben haben und von der Allianz einen Brief über ihr Vergleichsangebot zugestellt bekommen haben, sollten sich über ihr weiteres Vorgehen von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen. Das Angebot sollte nicht vorzeitig, ohne eine weitere Überprüfung möglicher Ansprüche aus einer Falschberatung der Allianz, angenommen werden, da die Verluste in einem solchen Fall möglicherweise ganz vermieden werden können.
Es ist insbesondere auf mögliche steuerliche Nachteile hinzuweisen, die eintreten können bei der Annahme des Vergleichs. Dies bedarf einer rechtlichen Einzelfallprüfung. Die Chancen für Schadensersatz stehen nach Ansicht der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die hunderte DEGI Anleger vertritt und berät und bereits zahlreiche Klagen eingereicht hat.
Mehr Infos rund um den DEGI International: DEGI INFOPORTAL
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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