Allianz Premium Management Immobilien Anlagen – Anwälte informieren über Möglichkeiten geschädigter Anleger
Der Allianz Premium Management Immobilien Anlagen, der hauptsächlich von der Commerzbank vertrieben wurde, hat seit Ende September 2010 die Rücknahme der Anteilscheine seiner Anleger ausgesetzt. Damit folgte der Dachfonds der Allianz vielen anderen offenen Immobilienfonds nach, die ebenfalls derzeit geschlossen sind. Mithin war der Allianz Premium Management Immobilien Anlagen an 10 offenen Immobilienfonds investiert, die entweder bereits liquidiert werden oder aber geschlossen sind (u.a. Axa Immoselect, Morgan Stanley P2 Value, KanAm US-Grundinvest etc.). Zu der Schließung kam es laut dem Management des Allianz Premium Management Immobilien Anlagen aufgrund massiver Rückgabewünsche: alleine im September 2010 wollten Anleger rund 500 Mio. € Kapital gegen Rückgabe ihrer Anteile an dem Allianz Premium Management Immobilien Anlagen zurückerhalten.
Derzeit kommen also tausende Anleger des Allianz Premium Management Immobilien Anlagen nicht an ihr Geld. Über die Entwicklung ihrer Kapitalanlage, die vor allem älteren Menschen zur zusätzlichen Altersvorsorge vermittelt wurde, sind diese zurecht sehr enttäuscht und gleichzeitig auch verunsichert, da sie nicht wissen, wie sie sich nun am besten verhalten sollen. Es lohnt sich jedoch zu handeln, da bislang eine Wiedereröffnung des Allianz Premium Management Immobilien Anlagen nicht in Aussicht gestellt wurde, sogar eine Abwicklung nicht gänzlich unmöglich ist.
In vielen Fällen lohnt es sich eine Klage auf Schadensersatz gegen die Anlageberater – in diesem Fall also die Commerzbank – zu erheben, da damit ein Großteil oder sogar der ganze Verlust der Anleger des Allianz Premium Management Immobilien Anlagen wett gemacht werden kann. Viele der Anleger des Allianz Premium Management Immobilien Anlagen wurden nämlich nicht ordnungsgemäß über die Risiken des Dachfonds aufgeklärt. Verschwiegen wurden ihnen meist auch die Provisionen, die die Bank von den Fondsinitiatoren für die Vermittlung des Allianz Premium Management Immobilien Anlagen erhalten hat. Über diese Kick-Backs muss aber nach der Rechtsprechung des BGH dringend aufgeklärt werden, sonst können Schadensersatzansprüche erhoben werden.
Geschädigte Anleger des Allianz Premium Management Immobilien Anlagen sollten also nicht länger warten, sondern einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung ihrer Ansprüche beauftragen.
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
Einsteinallee 1
77933 Lahr
Telefon: 07821/923768 - 0
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