141 Millionen Euro Entschädigungszahlungen an die Phoenix-Kapitaldienst-GmbH-Anleger bewilligt
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat der EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen einen weiteren Kredit über 141 Millionen Euro für die Entschädigungszahlungen an die Phoenix-Kapitaldienst-GmbH-Anleger bewilligt (SZ v. 26.03.2011. 128 Millionen Euro waren bereits im Dezember 2008 als Entschädigung an die EdW bereitgestellt worden, und zwar in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Kaupthing-Krise in Island wegen der EU-rechtlichen Gleichziehung mit der dortigen Eintrittspflicht.
Betroffen davon sind insgesamt ca. 30.000 Phoenix-Anleger. In dem BGH-Urteil vom 23. November 2010 - XI ZR 26 / 10 - hatte der BGH die Eintrittspflicht der EdW grundsätzlich bejaht. Allerdings sei das Agio nicht entschädigungspflichtig im entschädigungsrechtlichen Sinne. Zivilrechtlich sei es allerdings Teil des Schadens. Ebenso seien ausgewiesene Scheingewinne nicht entschädigungspflichtig. Der Insolvenzverwalter der Phoenix-Kapitaldienst-GmbH hält an Masse noch ca. 230 Mio. Euro. Die Entschädigungspflicht erfasste die Derivate der Phoenix-Kapitaldienst-GmbH.
Es laufen derzeit im übrigen noch Verfahren gegen verantwortliche Wirtschaftsprüfer. Ebenfalls laufen noch Verfahren gegen die EdW.
Autor:
Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen (Kapitalanlagerecht). Die Kanzlei nimmt bundesweit einen der führenden Plätze bei der gerichtlichen Vertretung von geschädigten Privatanlegern auf dem Grauen Kapitalmarkt ein.
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